Datenschutz ist kein Tatenschutz - BAG zur Beweisverwertung bei offener Überwachung
vor 2 Jahren
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vor 2 Jahren
Im Juni diesen Jahres hat das Bundesarbeitsgericht eine
Entscheidung getroffen, die mir und vielen Betriebsräten nicht
schmecken dürfte: Beweise aus einer Videoüberwachung können auch
dann für arbeitsrechtliche Konsequenzen genutzt werden, wenn sie
datenschutzwidrig erlangt wurden und auch dann, wenn dieses
Beweisverwertungsverbot in einer Betriebsvereinbarung geregelt
ist.
Viele abgeschlossene Betriebsvereinbarungen dürften damit in
dieser Hinsicht ins Leer laufen, dem Ehrgeiz mancher Arbeitgeber,
die Beschäftigten widerrechtlich auszuspionieren, Vorschub
geleistet werden.
In dieser Podcast Folge beleuchte ich diesen unerfreulichen
Sachverhalt. Hilft nix, liebe Kolleginnen und Kollegen, da müssen
wir durch.
#Betriebsrat #360GradBR #Beweisverwertungsverbot
#Videoüberwachung #Bundesarbeitsgericht
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