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  4. VRN001 - 3 Wege Reparaturkosten mit der Haftpflichtversicherung abzurechnen
Basis jedes Haftpflichtschadens ist, die Schadenshöhe kalkulieren
zu lassen. Als erstes muss ein Gutachten oder Kostenvoranschlag
erstellt werden. Außerdem müssen von dem Schaden einige Bilder
gemacht werden. Beim Gutachten sind die Bilder dabei. Beim
Kostenvoranschlag müssen die Bilder separat gemacht werden.

Die Entscheidung ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten
erstellt wird, hängt von der voraussichtlichen Schadenshöhe ab.
Ein Kostenvoranschlag ist ausreichend bei einem Bagatellschaden,
wenn die Reparatur voraussichtlich nicht teurer wird als 750,00 €
bis 800,00 €. Alles was darüber hinaus geht ist kein
Bagatellschaden mehr und Sie sollten einen Gutachter einschalten.

Sobald Sie die Höhe des Schadens kennen, haben Sie folgende 3
Möglichkeiten, die Reparaturkosten mit der Versicherung
abzurechnen:

Konkret abrechnen mit einer Reparaturrechnung

Entscheiden Sie sich für eine Reparatur in einer Werkstatt werden
die Reparaturkosten, durch die Reparaturrechnung nachgewiesen.
Vorher sollte das Gutachten oder der Kostenvoranschlag an die
Versicherung geschickt werden.

Entspricht die Reparatur den Vorgaben im Gutachten, sind die
Reparaturkosten von der Versicherung vollständig zu bezahlen.

Im Moment macht sich bei den Haftpflichtversicherern die Unsitte
breit, bei den tatsächlichen Reparaturkosten Kürzungen
vorzunehmen.
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„VRN001 - 3 Wege Reparaturkosten mit der Haftpflichtversicherung abzurechnen“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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