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  4. JStG 2022: Besteuerung sog. Registerfälle // EU-Energiekrisenbeitrag ("Übergewinnsteuer") // Vermeidung doppelter GrESt
In dieser Episode stehen erneut Aspekte des
Jahressteuergesetzes 2022, dem der Bundesrat am 16.12.2022 ohne
Anrufung des Vermittlungsausschusses zugestimmt hat, im Fokus.
Bzgl. der beschränkten Steuerpflicht in
sog. Registerfällen hat es kurz vor der Verabschiedung
des Gesetzes noch wesentliche Änderungen gegeben, sodass die
Besteuerung in den Registerfällen nicht so umfangreich
eingeschränkt wird wie zunächst erwartet wurde und künftig u.a. von
dem Vorhandensein eines DBA abhängig ist. Auch die Einführung der
befristeten "Übergewinnsteuer" i.H.v. 33% als
EU-Energiekrisenbeitrag zur Umsetzung einer EU-Verordnung
wurde noch spät im Gesetzgebungsprozess in das JStG 2022
aufgenommen. Zur Vermeidung des doppelten Anfalls von
Grunderwerbsteuer sowohl beim Signing in Bezug auf
Anteilsveräußerungen an grundbesitzenden Gesellschaften als auch
beim zeitlich nachfolgenden Closing wurde eine Regelung
aufgenommen, im Rahmen derer eine fristgerechte und vollständige
Anzeige in Bezug auf die Erwerbsvorgänge wichtig ist.
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Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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