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Beschreibung
vor 3 Jahren
Der 1. Januar ist traditionell ein Datum, das auf gesetzlicher
Ebene allerlei Neuerungen mit sich bringt. In dieser kurzen
Service-Sonderfolge der Lauschwerkstatt schauen wir kurz vor dem
Jahreswechsel auf zwei Veränderungen, die 2023 die für die Betriebe
und die Beschäftigten im Tischlerhandwerk relevant werden: Es geht
zum einen um das Thema Arbeitszeiterfassung und zum anderen um die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mona Femmer,
Justiziarin bei Tischler NRW, erklärt, was hinter diesen beiden
Neuerungen steckt.
Ebene allerlei Neuerungen mit sich bringt. In dieser kurzen
Service-Sonderfolge der Lauschwerkstatt schauen wir kurz vor dem
Jahreswechsel auf zwei Veränderungen, die 2023 die für die Betriebe
und die Beschäftigten im Tischlerhandwerk relevant werden: Es geht
zum einen um das Thema Arbeitszeiterfassung und zum anderen um die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mona Femmer,
Justiziarin bei Tischler NRW, erklärt, was hinter diesen beiden
Neuerungen steckt.
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