Sonderschicht 5 – Arbeitszeiterfassung und elektronische AU

Sonderschicht 5 – Arbeitszeiterfassung und elektronische AU

vor 3 Jahren
Im Gespräch mit Mona Femmer, Justiziarin bei Tischler NRW
13 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Der 1. Januar ist traditionell ein Datum, das auf gesetzlicher
Ebene allerlei Neuerungen mit sich bringt. In dieser kurzen
Service-Sonderfolge der Lauschwerkstatt schauen wir kurz vor dem
Jahreswechsel auf zwei Veränderungen, die 2023 die für die Betriebe
und die Beschäftigten im Tischlerhandwerk relevant werden: Es geht
zum einen um das Thema Arbeitszeiterfassung und zum anderen um die
elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mona Femmer,
Justiziarin bei Tischler NRW, erklärt, was hinter diesen beiden
Neuerungen steckt.
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