Schadensfall: Geländer nicht zu ertüchtigen

Schadensfall: Geländer nicht zu ertüchtigen

5 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Ausführung eines Balkongeländers war Gegenstand eines Streit-
falles. Der Sachverständige stellte in seinem Gerichtsgutachten
zahlreiche Mängel bei der Standsicherheit, der Befestigung, der
Geländerausfachung und den Abständen fest. Hören Sie, warum das
Geländer ausgetauscht werden musste.

Kommentare (0)

Lade Inhalte...

Abonnenten

15
15
:
: