Schadensfall: Geländer nicht zu ertüchtigen

Schadensfall: Geländer nicht zu ertüchtigen

vor 5 Jahren
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Beschreibung

vor 5 Jahren
Die Ausführung eines Balkongeländers war Gegenstand eines Streit-
falles. Der Sachverständige stellte in seinem Gerichtsgutachten
zahlreiche Mängel bei der Standsicherheit, der Befestigung, der
Geländerausfachung und den Abständen fest. Hören Sie, warum das
Geländer ausgetauscht werden musste.
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