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Beschreibung
vor 6 Jahren
Durch das Kontaktverbot können keine WEG Versammlungen abgehalten
werden.Â
Die Bundesregierung hat zwei zeitlich beschrĂ€nkte Ănderungen beim
WEG vorgenommen um die Folgen von Verwalterlosigkeit und Ablauf
des Wirtschaftsplanes zu verhindern.Â
Bei weiteren NotmaĂnahmen gibt es keine Sonderregelungen, wobei
hier bereits der Verwalter schon Möglichkeiten hat.
Diskutiere und tausche Dich mit anderen in unserer neuen
Facebook-Gruppe aus: https://bit.ly/immolove
Link zur Folge:
https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/006-weg-notstandsgesetz/
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