#006 WEG Notstandsgesetz

#006 WEG Notstandsgesetz

vor 6 Jahren
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Beschreibung

vor 6 Jahren

Durch das Kontaktverbot können keine WEG Versammlungen abgehalten
werden. 


Die Bundesregierung hat zwei zeitlich beschränkte Änderungen beim
WEG vorgenommen um die Folgen von Verwalterlosigkeit und Ablauf
des Wirtschaftsplanes zu verhindern. 


Bei weiteren Notmaßnahmen gibt es keine Sonderregelungen, wobei
hier bereits der Verwalter schon Möglichkeiten hat.


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Link zur Folge:
https://www.irgendwas-mit-immobilien.de/006-weg-notstandsgesetz/
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