#48 Tattoos für alle - außer dir

#48 Tattoos für alle - außer dir

32 Minuten
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Wir haben eine neue Regelung für religiöse Symbole und Tattoos im
Beamtenrecht. Genauer gesagt ein "Gesetz zur Regelung des
Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung
weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" (Drucksache 19/26839) Noch
nie gehört? Wir auch nicht. Das Gesetz regelt das Äußere von
Beamt:innen. Kirsten Wiese sieht darin die Ermächtigungsgrundlage
für ein bundesweites Kopftuchverbot und meint, dass das eindeutig
zu weit geht. Auch bestimmte Tattoos soll das Gesetz verbieten. Der
Grund dafür eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts
(BVerwG) von 2017 (Urt. v. 17.11.2017, 2 C 25.17). Mit dem Urteil
bestätigte das BVerwG die Entlassung eines Berliner Polizeibeamten
wegen dessen Verstoßes gegen die Pflicht zur Verfassungstreue. Ein
Ex-Polizeibeamte hatte mehrfach den Hitler-Gruß gezeigt, schmückte
seine Wohnung mit Adolf Hitler- und Rudolf Hess-Portraits und trug
verfassungsfeindliche Tätowierungen. Das Gesetz soll das nun
verhindern. Allerdings geht es (leider?) noch weiter. Danach können
"Merkmale des Erscheinungsbildes" untersagt werden, wenn sie "durch
ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders
individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der
Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen." Und weiter
können ab jetzt auch "religiös oder weltanschaulich konnotierte
Merkmale des Erscheinungsbildes" eingeschränkt oder untersagen
werden, "wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die
neutrale Amtsführung der Beamtin oder des Beamten zu
beeinträchtigen". Im Klartext wird damit die Möglichkeit zu
Kopftuchverboten im öffentlichen Dienst bundesweit und unabhängig
von der dienstlichen Funktion gegeben. Ein durchaus streitbares
Thema. Aber dennoch flog die Debatte größtenteils unter dem Radar
der Öffentlichkeit. Keine gute Sache, wenn man sich die Argumente
von Prof. Dr. Wiese anschaut.. Und was meinst du?

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