Digitalisierung im Gesundheitswesens in vollem Gange

Digitalisierung im Gesundheitswesens in vollem Gange

Kostenübernahme für elektronischen Heilberufeausweis ist kein Arbeitslohn
7 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Die Digitalisierung im medizinischen Bereich hat mit der
Telematik-Infrastruktur (TI) ihre nächste Stufe erreicht. Für
(Zahn-)Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker wird der
elektronische Heilberufeausweis (eHBA) im Rahmen der GKV-Versorgung
zu einem notwendigen Arbeitsmittel. Einen eHBA benötigen neben den
Praxis- und Apothekeninhabern auch viele angestellte Ärzte und
Apotheker. Mit dem eHBA können elektronische Dokumente, wie
elektronische Arztbriefe (eArztbriefe), elektronische Verordnungen
(eRezepte) und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
(eAU) rechtssicher signiert und verschlüsselt werden. Darüber
hinaus dient der eHBA dem Karteninhaber dazu, sich in der digitalen
Welt zu identifizieren, um auf besonders geschützte Online-Daten
zugreifen zu können, wie z. B. auf die Daten der elektronischen
Patientenakte (ePA). Apotheker können ohne den eHBA eRezepte weder
bedienen noch ändern. Grundlegende Voraussetzung für all diese
digitalen Anwendungen ist der Anschluss an die TI.

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