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  4. Reportage: Morde an polnischen Kriegsgefangenen und Entwürdigung von Frauen und Mädchen in der Bodensee-Region
30. Mai 1941: in Oberteuringen eilt die Nachricht von Haus zu
Haus: „Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die
Erhängung ansehen.“

Theodor Heilborn, Gendarmerie-Beamter in Oberteuringen, hat von
der Aktion erfahren, weil seine Tochter im Rathaus arbeitet. Er
berichtet später: „Ich habe von meiner Wohnung aus viele Leute
zur Hinrichtungsstätte hinströmen sehen und auch einen LKW oder
PKW, in dem der Pole zur Erhängungsstätte transportiert wurde.“3
Sogar Schulkinder sind unter den Neugierigen. Der Vater eines
Schülers ist Ortsgruppenleiter Vöhringer. Der Junge hat den
anderen Kindern erzählt, was geschehen soll. Darauf schwänzen die
Jungs den Nachmittagsunterricht und folgen den Erwachsenen zu
Kaplans Wäldle.

Eine Sonderkommission des Landeskriminalamts Ludwigsburg
untersuchte 1959, 18 Jahre später, die Hinrichtung von Alexander
Borowiec. Es handelte sich um ein „Ermittlungsverfahren gegen
Unbekannt wegen Mordes und Beihilfe zum Mord“, §§ 221 und 49
StGB.5 Bei den Ermittlungen vom 13. bis 19. Oktober 1959 stellten
die Beamten fest, dass während der Jahre 1941/1942 mehrere
polnische Kriegsgefangene in der Region Bodensee ohne
Gerichtsurteil hingerichtet wurden: in Oberteuringen, in
Madenreute bei Meckenbeuren, auf dem Hofgut Mückle bei
Langenargen.

„Am Nachmittag wird ein Pole gehängt. Man kann die
Erhängung ansehen.“

Alexander Borowiec, Mieczyslaw Grabowski, Eugen Pagacz, Ludwigk
Walaczynski, Josef Musial, Wladislaw Lenda, Jan Kobus, Gregor
Lisowskie, Wladislaw Sobolak
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„Reportage: Morde an polnischen Kriegsgefangenen und Entwürdigung von Frauen und Mädchen in der Bodensee-Region“

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