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Beschreibung
vor 5 Jahren
Der Entwurf zum neuen Informationsfreiheitsgesetz vom 22.2.2021
wurde von Schlagwörtern wie „Abschaffung des Amtsgeheimnisses“,
„Paradigmenwechsel“ oder „Grundrecht auf Information“ begleitet.
Einerseits stimmt das schon, andererseits werfen einige
schwammige Begriffe, die kurzen Fristen oder der erwartete
zusätzliche Verwaltungsaufwand auch viele Fragen auf. Dr. Tatjana
Katalan, Partnerin bei Eisenberger + Herzog und Expertin für
öffentliches Recht, nimmt den Gesetzesentwurf für uns genauer
unter die Lupe.
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