Am Punkt #35 mit Lukas Wieser - Arbeitsrecht bei Betriebsübergang
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Beim Erwerb eines Unternehmens bekommt der neue Inhaber die
Belegschaft gleich oben drauf, diese bekommt dann einen
neuen Chef und alles läuft weiterhin wie bisher.
Schließlich gehen beim Betriebsübergang bestehende
Arbeitsverhältnisse automatisch auf den neuen Inhaber über.
Das sagt zumindest das AVRAG. So weit, so klar …? Doch ist
jeder Betriebserwerb gleich ein Betriebsübergang im
arbeitsrechtlichen Sinn? Wie sieht das genau mit dem
Kündigungsschutz aus? Welche Rolle spielt der
Kollektivvertrag und was passiert mit zusätzlichen
Leistungen, die der Arbeitnehmer mit seinem ehemaligen
Arbeitgeber ausverhandelt hat? Was es alles zu beachten
gibt und auf welche Ausnahmen man ein genaues Auge werfen sollte,
das erklärt Mag. Lukas Wieser von Zeiler Floyd Zadkovich
ganz genau.
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