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Beschreibung
vor 4 Jahren
Getestet, geimpft, genesen – das gilt derzeit in den
meisten Betrieben und wird uns wohl auch noch eine Weile
begleiten. Doch was sagt eigentlich der Datenschutz dazu?
Immerhin handelt es sich beim 3G-Nachweis doch um
Gesundheitsdaten, die besonders geschützt sind. Besteht
zwischen dem Recht auf Datenschutz und der Fürsorgepflicht
des Arbeitgebers ein besonderes Spannungsverhältnis? Mag.
Judith Morgenstern von MOSA Rechtsanwälte sieht sich das für uns
genauer an und gibt auch bereits einen Ausblick auf die
neue Rechtslage ab 01.07.2021 durch die kommende
Öffnungsverordnung.
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