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Beschreibung
vor 4 Jahren
Bedarf es im Strafverfahren einer besonderen Fachkenntnis, kommt
es zur Bestellung eines Sachverständigen. Wer diesen bestellt, ob
der Beschuldigte seine Bestellung ablehnen kann, ob
Sachverständige befangen sein können und ob der gleiche
Sachverständige, der bereits im Ermittlungsverfahren herangezogen
wurde, auch im Hauptverfahren wieder als Sachverständiger
bestellt werden kann; dieses und noch vieles mehr erläutert
Strafrechtsexperte Dr. Bernd Wiesinger. Spannung und
Überraschungen garantiert!
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