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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die kürzlich ergangene OGH- Entscheidung zum Lagezuschlag
(5 Ob 104/21m) haben wir zum Anlass genommen, uns mit der
Wohnrechtsexpertin Mag. Maier- Hülle, den Lagezuschlag generell
näher anzusehen. Wo ist der Lagezuschlag überhaupt
anwendbar? Welche Kriterien sind für die Beurteilung einer
überdurchschnittlichen Lage heranzuziehen und wie kann
hierbei die Lagezuschlagskarte der MA 25 helfen? Welche
Änderungen bringt die OGH- Entscheidung für die Zukunft?
Wäre ein etwaiger Schadenersatz denkbar, wenn durch
staatliches Eingreifen die Aberkennung verhindert werden
könnte?
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