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Beschreibung
vor 4 Jahren
Für Unternehmer wohl das Worst-Case-Szenario: die
Insolvenz. Verbunden mit den Begriffen Konkurs,
Zahlungsunfähigkeit oder Haftung löst
„Unternehmensinsolvenz“ naturgemäß negative Assoziationen
aus. Dabei ist die Hauptintention des Insolvenzrechts ganz
klar die Sanierung von Unternehmen, welche auch den Kern
der Restrukturierungsordnung bildet. Dr. Arno Maschke,
Rechtsanwalt und Partner bei Schulyok Unger & Partner,
gibt einen tiefgreifenden Überblick über die
Unternehmensinsolvenz, von der Einleitung des Verfahrens
über die Rolle der Gläubiger bis hin zum
Sanierungsverfahren und geht dabei den Frage, ob
Geschäftsführer haftbar sind und wie sich die
Corona-Beihilfen auf Insolvenzen ausgewirkt haben.
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