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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Corona-Pandemie zeitigt Auswirkungen auf
Mietzinsminderungsansprüche. Mediale Berichterstattung und
die ersten Klagen – sowohl von Mietern, die bereits bezahlten
Bestandzins zurückforderten als auch von Vermietern, die
zurückbehaltenen Bestandzins (und Räumung) forderten –
ließen nicht lange auf sich warten. Mit Ende 2020 wurden
die ersten Urteile der Bezirksgerichte gefällt, Ende 2021
folgte der OGH. Was wir basierend auf den Urteilen wissen und was
wir noch immer nicht wissen erklärt Mag. Helena Neuner,
(noch) Rechtsanwaltsanwärterin im Team Real Estate/M&A
bei E+H in Wien.
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