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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Arbeitsstrafrecht ist ein Teilgebiet des Wirtschaftsrecht und
erfasst alle beschäftigungsrelevanten Strafbestimmungen, sohin
Delikte die einen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben.
Grundsätzlich ist der Begriff „Arbeitsstrafrecht“ kein eigener
Fachbegriff. Es gibt noch keine gesetzliche Definition, weshalb
das Arbeitsstrafrecht zum gerichtlichen Strafrecht und dem
Verwaltungsstrafrecht zu zählen gilt.
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