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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die wahrheitswidrige Arbeitszeitaufzeichnung im Home-Office an
sich reicht aus, um den Entlassungsgrund der
Vertrauensunwürdigkeit zu verwirklichen.
Im Home-Office genießt der Arbeitnehmer eine besondere
Vertrauensstellung, die durch die falsche Arbeitszeiterfassung
dermaßen zerrüttet wird, dass eine Entlassung gerechtfertigt
ist.
Unerheblich ist dabei, ob der Arbeitnehmer mit Schädigungsabsicht
gehandelt hat oder ob er weniger gearbeitet hat, als er
vertraglich hätte müssen. Ebenso unerheblich ist, dass kein
Verstoß gegen Kernzeiten vorgelegen hat. Das bloße Faktum der
falschen Zeitaufzeichnung genügt für die Entlassung.
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