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Der Fall Urwyler und die Beförderungsdiskriminierung

Der Fall Urwyler und die Beförderungsdiskriminierung

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«Es ist ein absoluter Meilenstein in der Gleichstellung für die
Schweiz, weil zum ersten Mal eine geschlechterspezifische
Diskriminierung bei der Beförderung vor einem Gericht geltend
gemacht werden konnte.»

Die Anästhesieärztin Natalie Urwyler hat diese Woche in Bern zu
einer Medienkonferenz eingeladen. Dort hat sie verkündet, dass
sie erneut einen rechtlichen Sieg gegen das Inselspital verbuchen
konnte.

Bereits 2018 gab ihr das Berner Obergericht Gericht Recht, dass
ihre damalige Arbeitgeberin gegen das Gleichstellungsgesetz
verstossen hatte, als sie vier Jahre zuvor entlassen wurde nach
ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub. Das Gericht stufte es
als eine sogenannte Rachekündigung ein.

Nun hat das Regionalgericht Bern Mittelland am 26. Januar
bestätigt, dass Urwyler auch bei der Beförderung und der
Verteilung des sogenannten Honorarpools vom Inselspital
geschlechterspezifisch diskriminiert worden sei.

Warum ist dieses Gerichtsurteil so wichtig für die Gleichstellung
in der Schweiz? Wie kann man überhaupt beweisen, dass das
Geschlecht bei einer Beförderung eine Rolle gespielt hat? Und was
bedeutet dieses Urteil für nun für Unternehmen?

Im Podcast Gesprächsstoff ordnet Zita Küng, Juristin und
Gleichstellungsexpertin, das Urteil ein. Kurt Pärli,
Rechtsprofessor von der Universität Basel und Gastdozent an der
Universität Bern, spricht über die Auswirkungen auf
Arbeitgebende. Und auch Natalie Urwyler kommt zu Wort.

Artikel zum Thema:

Ein Gesetz soll Chefpositionen für Frauen im Inselspital
ermöglichen: Der Bund / Berner Zeitung

Urwyler verklagt Inselspital auf 5 Millionen Franken: Berner
Zeitung / Der Bund

Urwyler erhält Recht - Urteil erhöht Druck auf Branchen: Der
Bund / Berner Zeitung

 

Moderation und Produktion:  Sibylle
Hartmann und Jessica King

Stimme und Produktion: Laura Waldorff

Sounds: Ane Hebeisen

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