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  4. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Am 2. Juli  ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft
getreten. Das Gesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer
Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche
Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben
und diese melden. Solchen Whistleblowern muss es möglich sein,
Missstände ohne Angst vor Repressalien offenzulegen.

Was sich auf den ersten Blick so liest wie "da brauche ich mich
mit meiner Gastronomie oder meiner Hotellerie jetzt nicht direkt
drum zu kümmern", ist auf den zweiten Blick ein Gesetz, wovon
über 90.000 Unternehmungen in Deutschland betroffen sind und
natürlich auch die Hospitality Branche.

Aber was besagt nun das Gesetz genau, welches sind die
Anwendungsbereiche und wie kann eine interne Meldestelle
eingerichtet werden? Um diese Fragen zu beantworten ist in dieser
Podcast Episode von #digitalrenovieren der
Rechtsanwalt Christoph Strieder, Inhaber der Kanzlei Strieder zu
Gast und Matti Fiedler, Nachhaltigkeitsmanager und
Datenschutzexperte der Inproma GmbH. Matti hat ein digitales
Hinweisgebersystem mitgebracht und erklärt, was bei der
Einrichtung einer Meldestelle in Bezug auf den Datenschutz zu
beachten ist und wie genau ein digitales Hinweisgebersystem
funktioniert.
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„Das neue Hinweisgeberschutzgesetz“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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