Beratung für Heilberufe Folge 58: Steuer-Irrtümer

Beratung für Heilberufe Folge 58: Steuer-Irrtümer

Beschreibung

vor 10 Jahren
Jens Hellmann, Steuerberater in der Düsseldorfer Kanzlei Spatz und
Trilling klärt heute einige populäre Irrtümer im Steuerrecht auf.
„Heiraten spart richtig Steuern!“ - Die Heirat aus steuerlichen
Gründen: Es ist ein beliebtes Gerücht, dass eine Heirat der Weg aus
einer zu hohen Steuerbelastung ist. Natürlich ist es richtig, dass
die Splittingtabelle weniger Steuern verlangt als der normale
Tarif. Aber sehr oft ist die Ersparnis kleiner, als man denkt.
Wichtig ist, dass einer der Partner eher wenig bis gar kein Geld
verdient. Es kann sogar passieren, dass sich so etwas gar nicht
lohnt – zumindest steuerlich. „Die Kirchensteuer ist viel zu hoch!“
- Vielen ist nicht bewusst, dass die Kirchensteuer selbst auch als
Spende abzugsfähig ist. Insofern ist die Kirchensteuer nie so viel,
wie man denkt, weil sie gleichzeitig als Spende die Steuer mindert.
„Ich zahle schon 50 Prozent Steuern – Arbeiten lohnt sich gar nicht
mehr.“ – auch das ist nicht richtig. Logisch ist: Mehr als den
Spitzensteuersatz können Sie niemals zahlen. Dieser liegt unter 50%
(sofern Sie nicht der Reichensteuer unterliegen). Je mehr Sie also
verdienen, desto mehr haben Sie netto am Ende. Immer. Man nimmt
Ihnen also stets weniger weg als Sie behalten. Wie viel Spaß das
macht, muss jeder selbst entscheiden. „Ich muss im Dezember noch
Dinge anschaffen, um Steuern zu sparen. “ – Ja und nein. Bei
Verbrauchsgütern wie Bürobedarf oder Praxismaterialien mag das ja
richtig sein. Allerdings kosten diese Dinge meist nicht so viel
Geld, dass sie ernsthaft einen Unterschied machen. Außerdem könnten
Sie sich später darüber ärgern, so wie Loriot seinerzeit
Kopierpapier für die nächsten 25 Jahre zu lagern… Bei einer
größeren Investition, einem Gebrauchsgut oder Anlagegut (nicht
Verbrauchsgut), zum Beispiel einem teuren Behandlungsgerät, einem
Auto oder einem PC können Sie wegen der langen Nutzungsdauer immer
nur einen Bruchteil im Jahr absetzen. Dass Sie bereits 100% bezahlt
haben, spielt hierbei keine Rolle. „Die Rente muss man auch noch
versteuern.“ – Das ist nicht ganz falsch. Vor allem kommt es darauf
an, wann jemand in Rente gegangen ist. Richtig ist aber auch, dass
nicht der ganze Betrag der Steuer unterliegt, sondern nur etwas
über 50 Prozent. Oft ist es so, dass diese Hälfte der Rente keine
oder wenige Steuern auslöst, weil die absoluten Beträge nicht groß
genug sind. „Krankheitskosten kann man absetzen“ – auch das stimmt
selten. Je nach dem Einkommen wird eine „zumutbare Belastung“
ermittelt. Man sagt also, „mit dem Verdienst kann der Steuerzahler
das locker bezahlen“. Man muss in der Regel wirklich
außerordentlich krank sein, um derartig viel auszugeben, dass
dieser zumutbare Betrag überlastet wird. „Bei Lottogewinnen
verdient Vater Staat mit“ – das kann man leicht beantworten: Nein.
Lottogewinne sind brutto wie netto. Das mag den einen oder anderen
wundern, scheint es doch geradezu unbekannt großzügig. Wie Peter
Lustig sagen würde: „Klingt komisch, ist aber so.“ Viel Spaß mit
der Sendung wünscht Michael Brüne Folge direkt herunterladen

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