Beratung für Heilberufe Folge 61: Arbeitszeiterfassung - rechtliche Besonderheiten

Beratung für Heilberufe Folge 61: Arbeitszeiterfassung - rechtliche Besonderheiten

Beschreibung

vor 10 Jahren
Heute nehmen Herr Dr. Schlegel und Michael Brüne die Einrichtung
der Arbeitszeiterfassung unter die Lupe. Ein Anstellungsverhältnis
kann man schließlich – wenn auch etwas unromantisch - als „den Kauf
von Arbeitszeit“ interpretieren. So kann es nahe liegen, diese
geleistete Arbeitszeit auch zu messen. Die Arbeitszeiterfassung ist
allerdings arbeitsrechtlich nicht ganz einfach. Man muss doch
unterscheiden, ob die blanke Anwesenheit wirklich mit der
Erbringung der bezahlten Leistung gleichzusetzen ist. Wir wissen
doch schon aus der Schule: "Da sein langt nicht!" Besonderes
Phänomen sind hier die „Raucherpausen“. Obwohl es gerecht wäre,
diese Zeit aus der Arbeitszeit herauszurechnen, erfolgt dies oft
gar nicht. Da könnte man doch kritisch fragen: Lohnt dann die ganze
Erfassung noch? Sollten den Raucherpausen vielleicht sogar ein
Passus im Arbeitsvertrag gewidmet werden? Ob die gute alte oder die
sicher noch bessere neue „Stechuhr“ hilft oder schadet, erfahren
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