Erneuerbare: Keine Verzögerungen durch Beschwerden!

Erneuerbare: Keine Verzögerungen durch Beschwerden!

3 Minuten

Beschreibung

vor 3 Monaten

Wir alle wollen erneuerbare Energien ausbauen. Aber im Einzelfall
werden gegen Projektgenehmigungen doch öfters Beschwerden
eingebracht. Diesen kommt grundsätzlich aufschiebende Wirkung zu,
dh die Projekte dürfen bis zur Entscheidung des Gerichts nicht
umgesetzt werden, was die Vorhaben der Energiewende empfindlich
verzögert. NHP Partner Martin Niederhuber erklärt im neuen 3
Minuten Umweltrecht Video, dass die Bedeutung und Dringlichkeit
der Energiewende die Aberkennung dieser aufschiebenden Wirkung
rechtfertigen kann. Niederhuber & Partner Rechtsanwälte
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