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  4. Folge 167: Einkommensoptionäre - Beschränkung der Verlustverrechnung
Tonspur der Videokolumne mit Vincent Willkomm vom 28. August 2023:
Als Reaktion auf eine unserer letzten Folgen hat ein Zuschauer
folgenden Kommentar hinterlassen: "Könnt ihr eventuell ein Video zu
der Steuersituation machen, welche Kosten unter die
Verlustverrechnungsbeschränkung fallen. Das ist leider sehr
undurchsichtig. [Erläutert das bitte] in Bezug auf Credit Spreads."
Nichts lieber als das! Zum einen erfreuen sich Steuerthemen
hierzulande traditionell hoher Beliebtheit, zum anderen dürfte der
angesprochene Aspekt für zahlreiche Optionshändler von Relevanz
sein. Zum Hintergrund: Im Jahr 2019 hat die Bundesregierung
Änderungen für die Besteuerung von Termingeschäften beschlossen,
die in zwei Stufen zum 01. Januar 2020 beziehungsweise 2021 in
Kraft traten. Seither können bestimmte Verluste aus
Termingeschäften nur noch bis 20.000 Euro im laufenden Jahr mit
Gewinnen und Prämieneinnahmen verrechnet werden. Was das für
Privatanleger bedeutet, erörtern wir aus unserer persönlichen Sicht
als Praktiker anhand der nachfolgenden Fragestellungen: Was hat es
mit der Verlustverrechnung auf sich? Wann trat die Beschränkung der
Verluste in Kraft? Welche Derivate betrifft die Verlustverrechnung?
Was für Optionsgeschäfte umfasst die Beschränkung? Wie werden die
Verluste berechnet und aufaddiert? Was passiert, wenn die
Begrenzung gerissen wird? Wie lässt sich die Höhe der Beschränkung
verdoppeln? Wann hilft eine vermögensverwaltende GmbH? Ein
abschließender Hinweis: Wir sind keine Steuerberater, wer es also
rechtssicher wissen möchte, wendet sich bitte an einen
entsprechenden Standesvertreter.
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„Folge 167: Einkommensoptionäre - Beschränkung der Verlustverrechnung“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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