#03 - Darf der Versorger das überhaupt? - Interview mit Dr. jur. Kandelhard Teil 1 von 2

#03 - Darf der Versorger das überhaupt? - Interview mit Dr. jur. Kandelhard Teil 1 von 2

Wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, kann es schon mal zu leichten Reibungen kommen. In solchen Fällen ist es immer ein Vorteil, mit der Rechtslage der Situation vertraut zu sein. Bei den Energieagenten kommt in Gesprächen mit...
43 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Wenn unterschiedliche Interessen aufeinandertreffen, kann es
schon mal zu leichten Reibungen kommen. In solchen Fällen ist es
immer ein Vorteil, mit der Rechtslage der Situation vertraut zu
sein.


Bei den Energieagenten kommt in Gesprächen mit Vertriebspartnern
häufig die Frage auf: „Darf der Versorger das überhaupt?“. Oft
ist nicht klar ersichtlich, was der Versorger vom
Vertriebspartner verlangen kann und was nicht. Wir sind keine
Rechtsberatung und meine Mitarbeiter und ich können auf diese
Frage auch nur den Hinweis geben, dass wir keine Juristen sind.


Deshalb haben wir in dieser Folge einen Experten zu Gast, der
wichtige Fragen zu den Befugnissen der Versorger und
Vertriebspartner beantworten kann. Kleiner Hinweis: Es handelt
sich dabei um einen Juristen.


Außerdem sprechen wir über einige kreative Taktiken, die
Vertriebspartner nutzen, um den Kunden bestmöglich zu betreuen.
Sei es, die eigene E-Mail als Zustelladresse einzutragen, um den
Energievertrag des Kunden vorab prüfen zu können oder beim
Versorger den Status der Kündigungsfrist abzufragen. Sind das
alles nur harmlose Arbeitsschritte oder potenziell kriminelle
Eingriffe?


Meist gehen Versorger, die hohe Provisionen bieten, in diesem
Zusammenhang äußerst rigoros vor. Wir haben die Erfahrung
gemacht, dass kundenunfreundliche Versorger auch gegenüber den
Vertriebspartnern weniger charmant sind. Das wissen auch die
Energieverkäufer. Dieses Risiko nehmen einige Vertriebspartner
allerdings in Kauf, wenn eine hohe Provision winkt. 


Das sind alles gute Gründe, die juristischen Fragestellungen
speziell für den Energievertrieb einmal genauer unter die Lupe zu
nehmen. Und zu diesem Thema kann ich mir keinen besseren
Gesprächspartner vorstellen als meinen Freund Dr. jur. Ronald
Kandelhard.


Expertise und Lebenserfahrung in einem


Mit Ronald war ich schon an vielen aufregenden Orten auf dieser
Welt. Wir haben im Hafen von Porto Fisch gegessen, Nudelsuppe auf
einem vietnamesischen Markt gelöffelt und in indischen
Restaurants auf Langkawi philosophiert. Das eine oder andere Bier
in Thailand oder Riga durfte natürlich auch nicht fehlen. Ronald
ist, genau wie ich, schon lange Mitglied im Citizen Circle – der
Vereinigung ortsunabhängiger Unternehmer und Freelancer.


Darüber hinaus ist Ronald promovierter Rechtsanwalt mit
langjähriger Berufserfahrung. Er hat unter anderem als legal
Expert der Europäischen Union an der Rechtsreform der ehemaligen
Staaten der Sowjetunion gearbeitet. Dort hat er maßgeblich dazu
beigetragen, Zivil- und Handelsgesetze gemäß der neuen
politischen Ordnung zu erarbeiten. Dafür war er in Georgien,
Turkmenistan und Moldawien im Einsatz.


Zudem hat er als Lehrbeauftragter an der Universität Computer-
und Internetrecht unterrichtet. Das bedeutet nicht nur, dass er
sich mit den Tücken des digitalen Rechts auskennt, er kann das
Ganze außerdem ausgezeichnet erklären.


Nach seiner Zeit an der Uni gründete er mit zwei Partnern eine
mittelständische Kanzlei und vertrat als Fachanwalt für Handels-
und Gesellschaftsrecht kleine und mittelständische Unternehmen.
Noch heute ist er in der Fortbildung von Rechtsanwälten bei
rechtsanwalt-fortbildung.net tätig.


Ihr seht also, dass ich mit Ronald einen echten Experten zu
unseren Fragestellungen interviewen konnte. Tatsächlich war unser
Gespräch so gut, dass es doch ein bisschen länger gedauert hat.
Da ich euch aber keines dieser spannenden Themen vorenthalten
möchte, habe ich gleich zwei folgen mit Ronald aufgezeichnet.


Wichtige Links zu dieser Folge


In der heutigen Folge beschäftigen wir uns mit der Frage: „Darf
mir der vermittelte Versorger den Kontakt zum Kunden untersagen?“
Und falls ja, was kann man dagegen unternehmen?


In der Folge, die in zwei Wochen erscheint, unterhalte ich mich
mit Ronald über die berühmt berüchtigte DSGVO. Die rechtssichere
Webseite ist Ronalds absolutes Spezialgebiet.


Wenn ihr mehr zu dem Thema erfahren möchtet, könnt ihr euch auf
seinen Webseiten umschauen.


easyRechtsicher liefert er euch alle Tools eure Webseiten und
E-Mails rechtssicher zu gestalten.


Hier geht es zu easyRechtssicher: https://easyrechtssicher.de


Außerdem liefert Ronald mit easyContracts maßgeschneiderte und
sichere Verträge für eure online Geschäfte.


Hier geht es zu easyContracts: https://easycontracts.de


Wenn ihr euch beide Folgen angehört habt, solltet ihr bestens
über eure eigenen Befugnisse und die der Versorger informiert
sein. Danach solltet ihr also ganz genau wissen, was ihr für den
Kunden und mit dem Kunden machen dürft, ohne in rechtliche
Grauzonen zu wandern.


Hat euch die heutige Folge gefallen? Dann gebt doch schnell eine
Bewertung für unseren Podcast ab. Wir freuen uns darauf, von euch
zu hören.


Ich wünsche euch eine erfolgreiche und stressfreie Zeit und freue
mich auf ein Wiederhören in 14 Tagen


Euer Tariq

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