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Datenschutzplauderei - locker, kurz, knackig, verständlich, für Jedermann*frau
Beschreibung
vor 4 Jahren
Datensparsamkeit - die DSGVO verwendet in Art. 5 Abs. 1 lit. c den
Begriff "Datenminimierung". Aber was heißt das eigentlich? Die
Kurzzusammenfassung: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen
Daten verarbeitet werden, die notwendig sind, um einen
beabsichtigten Zweck zu erreichen.
Begriff "Datenminimierung". Aber was heißt das eigentlich? Die
Kurzzusammenfassung: Es dürfen nur diejenigen personenbezogenen
Daten verarbeitet werden, die notwendig sind, um einen
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