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Das Kündigungsrecht durch den Auftraggeber (AG)

Zu finden in der VOB/B §8, BGB §648, §648a, §650h

Es kommt – zum Glück recht selten – immer wieder mal vor, dass
ein Bauherr den Vertrag kündigt, egal, ob es sich um einen BGB-
oder VOB-Vertrag handelt. Gekündigt werden kann ein Vertrag ab
Unterzeichnung des Bauvertrags bis zur „abnahmereifen“
Fertigstellung des jeweiligen Gewerks.

Die Gründe dafür sind vielfältig, z.B. unüberbrückbare
Differenzen zwischen den Vertragsparteien, Mängel,
Streitigkeiten, Terminverzug uvm…

Dann stellen sich natürlich folgende Fragen: kann der Bauherr das
so einfach machen und wenn ja, wie muss ich rechtssicher
reagieren, was sind die rechtlichen – und finanziellen – Folgen
für mich? Gibt es Grauzonen, die ich ausloten kann?

Zunächst einmal: JA, der AG kann „einfach so“ den Vertrag
kündigen und noch schlimmer, ich muss ihm dazu nicht einmal einen
besonderen Grund geben!

Wir  unterscheiden nämlich grundsätzlich 2 Arten von
Kündigung durch den Auftraggeber:

1. Die freie Kündigung 

2. Die Kündigung aus wichtigem Grund

Wie Sie nun angemessen, richtig und vor allem schnell reagieren
(müssen!), um durch Leichtsinn nicht noch mehr Nachteile zu
erleiden, hören Sie in diesem Podcast.

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„Kündigung durch den Auftraggeber“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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