Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit Bauherren
Meine "Hitparade" der all-time Klassiker
21 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Die 5 häufigsten Fehler im (rechtlichen) Umgang mit
privaten Bauherren
Natürlich könnten Sie bei der Durchführung einer Baumaßnahme
wesentlich mehr als nur 5 Fehler machen, die Möglichkeiten dafür
sind praktisch unbegrenzt.
Aber im Lauf meiner Beschäftigung als Seminarleiter haben sich
die Top 5 herauskristallisiert, die wohl am häufigsten
auftreten.
Mit dieser Zusammenstellung möchte ich Sie für diese Punkte
sensibilisieren, damit Sie sich womöglich teures Lehrgeld
ersparen und sich mit Ihrem Bauherren auf die wirklich wichtigen
Dinge, nämlich die Ausführung konzentrieren können.
Nr. 1: Sie lesen die Ausschreibungsunterlagen
nicht bzw. nicht gründlich genug durch
Nr. 2: Sie unterschätzen die Bindungswirkung
Ihrer Unterschrift auf dem Angebot
Nr. 3: Sie schlagen einem privaten Bauherrn
(Verbraucher) die VOB/B als Vertragsbestandteil vor
Nr. 4: Der Unternehmer arbeitet schlampig bei
funktionaler Ausschreibung
Nr. 5: Sie machen keinen schriftlichen Vertrag
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet,
versprochen!
Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht
leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!
privaten Bauherren
Natürlich könnten Sie bei der Durchführung einer Baumaßnahme
wesentlich mehr als nur 5 Fehler machen, die Möglichkeiten dafür
sind praktisch unbegrenzt.
Aber im Lauf meiner Beschäftigung als Seminarleiter haben sich
die Top 5 herauskristallisiert, die wohl am häufigsten
auftreten.
Mit dieser Zusammenstellung möchte ich Sie für diese Punkte
sensibilisieren, damit Sie sich womöglich teures Lehrgeld
ersparen und sich mit Ihrem Bauherren auf die wirklich wichtigen
Dinge, nämlich die Ausführung konzentrieren können.
Nr. 1: Sie lesen die Ausschreibungsunterlagen
nicht bzw. nicht gründlich genug durch
Nr. 2: Sie unterschätzen die Bindungswirkung
Ihrer Unterschrift auf dem Angebot
Nr. 3: Sie schlagen einem privaten Bauherrn
(Verbraucher) die VOB/B als Vertragsbestandteil vor
Nr. 4: Der Unternehmer arbeitet schlampig bei
funktionaler Ausschreibung
Nr. 5: Sie machen keinen schriftlichen Vertrag
Für Lob, Kritik, Themenwünsche und Anregungen:
seminare@tom-kett.de, jede Mail wird beantwortet,
versprochen!
Bitte aber keine rechtlichen Fragen, das kann/will ich nicht
leisten - ich darf keine Rechtsberatung durchführen!
Weitere Episoden
25 Minuten
vor 3 Monaten
17 Minuten
vor 9 Monaten
17 Minuten
vor 10 Monaten
19 Minuten
vor 10 Monaten
18 Minuten
vor 10 Monaten
Kommentare (0)