Herpes zoster-Impfung – hier geht’s ums Recht
Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzi…
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzimpfungsrichtlinie
Die STIKO ist eine Bundesbehörde, die wissenschaftlich fundierte
Aussagen liefert, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nur eine
Empfehlung abgeben kann. Gleichzeitig sieht das Sozialgesetzbuch V
vor, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der
Schutzimpfungsrichtlinie festlegt, welche Impfungen zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführt werden sollen. Das
bedeutet: Mit Übernahme der STIKO-Empfehlungen in die
Schutzimpfungsrichtlinie sind diese verbindlich und Ärztinnen und
Ärzte müssen darauf hinwirken, dass ihre Patienten den Impfschutz
entsprechend der STIKO-Empfehlungen erhalten. Lehnt ein Patient
eine Impfung ab, sollte dies in jedem Fall dokumentiert werden.
Die STIKO ist eine Bundesbehörde, die wissenschaftlich fundierte
Aussagen liefert, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nur eine
Empfehlung abgeben kann. Gleichzeitig sieht das Sozialgesetzbuch V
vor, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der
Schutzimpfungsrichtlinie festlegt, welche Impfungen zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführt werden sollen. Das
bedeutet: Mit Übernahme der STIKO-Empfehlungen in die
Schutzimpfungsrichtlinie sind diese verbindlich und Ärztinnen und
Ärzte müssen darauf hinwirken, dass ihre Patienten den Impfschutz
entsprechend der STIKO-Empfehlungen erhalten. Lehnt ein Patient
eine Impfung ab, sollte dies in jedem Fall dokumentiert werden.
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