caritalks: Das Teilhabechancengesetz

caritalks: Das Teilhabechancengesetz

Für Teilgabe braucht es jemanden, der Chancen gibt - Ein Gespräch mit Arbeitsmarktexpertin Eva Bittner-Geier von der Caritas Gelsenkirchen
14 Minuten
Podcast
Podcaster
Der Podcast zu sozialen Themen der Caritas in NRW

Beschreibung

vor 3 Jahren
Für Teilhabe braucht es jemanden der Chancen gibt. Sie arbeiten in
Second-Handläden, Sozialkaufhäusern, in der Altenbegleitung, im
Gartenbau, als Stromspar-Checker oder in Projekten wie dem
Quartiersservice der Stadt Gelsenkirchen. Menschen wie Esther M.
die aufgrund verschiedener „Vermittlungshemmnisse“ wie es im
Amtsdeutsch heißt, keine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt finden
konnten. Für Menschen wie sie ist das Teilhabechancengesetz
gemacht. Verbände, Sozialpartner oder auch Unternehmen stellen -
für fünf Jahre gefördert - Menschen wie sie ein und geben ihnen
eine Beschäftigung. Teilhabe bedeutet neben Beschäftigung auch
Selbstwert und Stabilisierung. Bei manch einem mündet dies in einen
regulären Job auf dem ersten Arbeitsmarkt. „Das Gesetz nimmt aber
auch Menschen in den Blick, die keine Chance auf Eingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt haben. Trotzdem sind sie wichtige Menschen,
weil sie der Stadtgesellschaft etwas geben können.“ erklärt
Arbeitsmarktexpertin Eva Bittner-Geier. Das Teilhabechancengesetz
gilt als Meilenstein in der Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit.

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