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Beschreibung
vor 3 Jahren
Im April 2021 ist ein neues bundesweites Adoptionshilfe-Gesetz in
Kraft getreten. Es stärkt die Rechte von Menschen, die adoptiert
werden. Die Qualität der Beratungen rund um Adoptionen soll
gesichert werden. „Wir begrüßen die Inhalte des neuen Gesetzes“,
betont Gesa Leestmann, Referentin für Adoptions- und
Pflegekinderdienste der Caritas im Bistum Münster. „Aber
christliche Nächstenliebe gibt es nicht zum Nulltarif“, merkt
Roswitha Göcke an. Sie leitet den Adoptions- und Pflegekinderdienst
des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) in Ibbenbüren.
Kraft getreten. Es stärkt die Rechte von Menschen, die adoptiert
werden. Die Qualität der Beratungen rund um Adoptionen soll
gesichert werden. „Wir begrüßen die Inhalte des neuen Gesetzes“,
betont Gesa Leestmann, Referentin für Adoptions- und
Pflegekinderdienste der Caritas im Bistum Münster. „Aber
christliche Nächstenliebe gibt es nicht zum Nulltarif“, merkt
Roswitha Göcke an. Sie leitet den Adoptions- und Pflegekinderdienst
des Sozialdienstes katholischer Frauen (SKF) in Ibbenbüren.
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