Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage: RKI muss Krisenstab offenlegen | Von Paul Schreyer

Gerichtsbeschluss nach Multipolar-Klage: RKI muss Krisenstab offenlegen | Von Paul Schreyer

12 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

Das Berliner Verwaltungsgericht hat unserer Klage gegen das
Robert Koch-Institut (RKI) in Teilen stattgegeben. Die
Gesundheitsminister Jens Spahn unterstehende Behörde wurde vom
Gericht aufgefordert, die Namen der leitenden Mitglieder des
Krisenstabes zu nennen, der über die Risikobewertung im Rahmen
der Corona-Krise entscheidet. Unklar bleibt weiterhin, ob die
Entscheidung des RKI, im März 2020 die Risikobewertung für ganz
Deutschland auf „hoch“ zu ändern – und damit den ersten Lockdown
zu ermöglichen –, auf wissenschaftlichen Fakten oder auf
politischem Druck basierte. Das Gericht stützte das
Auskunftsersuchen von Multipolar hier nicht. Wir haben deshalb
Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
eingelegt. Ein Kommentar von Paul Schreyer. Zur Vorgeschichte und
Einordnung: Nachdem mehrere Oberverwaltungsgerichte im
vergangenen Jahr Anträge von Bürgern zur Aufhebung oder Änderung
der Corona-Maßnahmen mit dem ausdrücklichen Verweis auf die
Risikobewertung des RKI abgewiesen hatten, und das RKI auf seiner
Webseite erklärte, dass diese Risikobewertung durch einen
Krisenstab der Behörde formuliert werde, fragte Multipolar im
Juli 2020 bei der RKI-Pressestelle nach, welche Personen zu
diesem Krisenstab gehörten, wann die Treffen erfolgten und ob
Sitzungsprotokolle existierten. Das RKI antwortete darauf
lediglich knapp, es gebe „Notizen“, deren Veröffentlichung aber
„nicht vorgesehen“ sei. Zur Zusammensetzung des Krisenstabes
schwieg die Behörde. Daher klagten wir im November 2020 auf
Offenlegung dieser Informationen. ... hier weiterlesen:
https://kenfm.de/gerichtsbeschluss-nach-multipolar-klage-rki-muss-krisenstab-offenlegen-von-paul-schreyer
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