Faktencheck zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.8. | Von Paul Schreyer

Faktencheck zum Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.8. | Von Paul Schreyer

11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und
Links) findet ihr hier:


https://kenfm.de/faktencheck-zum-beschluss-der-ministerpraesidentenkonferenz-vom-10-8-von-paul-schreyer


Die Ministerpräsidentenkonferenz unter Leitung von
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat am Dienstag ihren Willen
bekundet, dass Ungeimpfte demnächst nur noch dann am öffentlichen
Leben teilnehmen dürfen, wenn sie ihre Gesundheit durch einen
kostenpflichtigen Test beweisen. Multipolar dokumentiert Auszüge
aus dem Beschluss und überprüft die Aussagen.


Ein Kommentar von Paul Schreyer.


Das Gremium, das selbst kein Verfassungsorgan ist und dessen
Beschlüsse keine Rechtsgültigkeit besitzen, das aber seit
Frühjahr 2020 sämtliche Corona-Maßnahmen anordnet, hat erneut
getagt, diesmal mit dem Ziel (1), die Impfquote in der
Bevölkerung zu erhöhen. Einige zentrale Passagen aus dem
fünfseitigen Beschluss sollen im Folgenden überprüft werden (2).


Der Beschlusstext beginnt mit den Worten:


„Nachdem im Frühjahr die Infektionszahlen gesunken sind und sich
im Sommer auf niedrigem Niveau befunden haben, steigen diese in
den letzten Wochen wieder an.“


Richtig ist, das die Verbreitung vieler Viren, darunter auch der
Coronaviren, dem jahreszeitlichen Verlauf folgt (3). Nach einem
Tiefpunkt zur Mitte des Sommers breiten sich diese Viren in jedem
Jahr schrittweise wieder vermehrt aus.


„Wie sich die Infektionszahlen entwickeln, hängt maßgeblich davon
ab, wie hoch die Impfquote in Deutschland ist. (...)“


Ein kausaler Zusammenhang von Impfquote und durch PCR-Tests
bestimmten absoluten Fallzahlen („Infektionszahlen“) ist nicht
belegt und ist ohne Berücksichtigung der Testmenge und anderer
Faktoren auch nicht schlüssig. Steigende absolute Zahlen von
Positivtests belegen, isoliert betrachtet, noch keine wachsende
Gefährdung der Öffentlichkeit (4).


„Dass eine sehr hohe Impfquote erforderlich ist, liegt
insbesondere daran, dass die inzwischen in Deutschland
vorherrschende Virusvariante 'Delta' nochmal erheblich
ansteckender ist, als die bisherigen Virusvarianten.“


Da das Maß der Ansteckungsfähigkeit eines Virus nichts über
dessen Gefährlichkeit und Tödlichkeit aussagt, ist die
suggerierte Logik („liegt daran, dass“) nicht stichhaltig.


„Gut ist allerdings, dass die Impfstoffe auch gegen diese
Variante eine hohe Wirksamkeit aufweisen.“


Das ist zweifelhaft und viele Indizien sprechen für das
Gegenteil, insbesondere die zahlreichen Impfdurchbrüche, also
COVID-19-Erkrankungen von vollständig Geimpften, von denen in
Deutschland vom Robert Koch-Institut (RKI) bislang 9.000 Fälle
dokumentiert sind (5). Das RKI räumt ein, dass es sich bei diesem
Wert noch um eine Untertreibung handelt und erklärt (6), dass
„ein möglicherweise unterschiedliches Testverhalten bei Geimpften
und Ungeimpften zu Verzerrungen führen“ kann und die Wirksamkeit
der Impfstoffe daher „eher überschätzt“ werde. Damit gemeint ist
die Tatsache, dass Geimpfte naturgemäß nur sehr selten getestet
werden – etwa bei einer Krankenhauseinweisung –, und daher
Infektionen bei ihnen in der Regel unentdeckt bleiben.


In Großbritannien hat eine Untersuchung (7) des Imperial College
mit 100.000 Teilnehmern Anfang August herausgefunden, dass 44
Prozent aller positiv Getesteten vollständig geimpft waren (8).


Bei einem lokalen COVID-19-Ausbruch in den USA im Juli mit circa
500 positiv Getesteten waren 74 Prozent voll geimpft (9), von
diesen wiederum 80 Prozent symptomatisch. Die zahlreichen
infizierten Geimpften konnten also andere anstecken.


„Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen
lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen
zusammentrifft, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.
(...)“


Da eine Ausbreitung des Virus, wie die oben genannten Zahlen
zeigen, maßgeblich auch von Geimpften ausgeht, ist diese
Einteilung von Menschen nicht sachlich begründbar und
wissenschaftlich unsinnig.


„Die Impfstoffe haben sich sowohl in den Zulassungsstudien als
auch in der monatelangen weltweiten millionenfachen Anwendung als
sehr sicher (...) erwiesen.“


Daran bestehen erhebliche Zweifel. Dem letzten Sicherheitsbericht
(10) des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) ist zu entnehmen, dass
allein in Deutschland bis zum 30. Juni (aktuellere Daten sind
bislang nicht veröffentlicht) mehr als 100.000 Verdachtsfälle von
Nebenwirkungen in Zusammenhang mit der Impfung erfasst wurden,
davon 10.000 schwere Fälle, darunter die inzwischen schon
bekannten auffälligen Häufungen von Thrombosen und
Herzmuskelentzündungen. Darüber hinaus sind die Langzeitwirkungen
und mögliche Spätschäden aufgrund der Kürze der Anwendungszeit
noch unklar. Indizien geben Anlass zu großer Sorge (11), was
mögliche Spätschäden angeht.


„Wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt damit
sich und andere vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2-Virus und
damit die Gesellschaft vor einer erneuten Ausbreitungswelle des
Virus.“


Die Aussage ist in der Form, wie bereits dargelegt, falsch.


„Über eine vergleichbare Immunität verfügt, wer von einer
COVID19-Erkrankung genesen ist (eine Auffrischimpfung bei
Genesenen ist nach 6 Monaten erforderlich). Geimpfte und Genesene
werden deshalb von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die
Testauflagen vorsehen, ausgenommen.“


Da die Herleitung falsch ist, ist dieser Beschluss sachlich nicht
begründbar. Anmerkung: Auch die Geimpften können sich ihrer
teilweise wieder gewährten Rechte nicht sicher sein. In einer
Fußnote des Beschlusses heißt es:


„Vorgaben die zum Schutz vor möglichen neuen Virusvarianten
dienen, bei denen die Wirksamkeit der Impfung unklar oder
ungenügend ist, können abweichen.“


Für Geimpfte gelten die Freiheiten also womöglich lediglich bis
zum Auftauchen der nächsten Virusvariante... hier weiterlesen:
https://kenfm.de/faktencheck-zum-beschluss-der-ministerpraesidentenkonferenz-vom-10-8-von-paul-schreyer


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