Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!

Rückwirkende Rechnungsberichtigung – so funktioniert´s!

mit Dr. Jochen Tillmanns
9 Minuten

Beschreibung

vor 5 Jahren
Nach nationalem Recht ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen
Rechnung materielle Voraussetzung für den Vorsteuerabzug.
Regelmäßig versagt die Finanzverwaltung Unternehmen den
Vorsteuerabzug, weil die Rechnungen der leistenden Unternehmer
nicht korrekt ausgestellt wurden. Welche Mindestbestandteile muss
eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung denn enthalten und
ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung auf den ursprünglichen
Ausstellungszeitpunkt möglich? Wir haben bei Rechtsanwalt und
Diplom-Finanzwirt Dr. Jochen Tillmanns nachgefragt. +++ Weitere
Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: - Zu den
Entwicklungen bei rückwirkender Rechnungsberichtigung vgl.
[Gastkommentar Tillmanns, DER BETRIEB 2020 Heft 40 S. M4 =
DB1343166](https://research.owlit.de/lx-document/DB1343166?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast);
- zu den umsatzsteuerlichen Änderungen durch das Jahressteuergesetz
2020 vgl. [Prätzler, DB 2020 S. 1977 =
DB1342402](https://research.owlit.de/document/68192f0c-c857-312d-bf71-812193655fc3?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)
- zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft vgl. [Tillmanns/van Lück,
DER KONZERN 2020 =
DK1328124.](https://research.owlit.de/document/212561e5-e624-3203-ad84-6ff9cc873539?utm_source=infotext&utm_medium=web&utm_campaign=Podcast)

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