Fragen und Antworten zum Körperschaftsteuer-Optionsmodell 2022
mit StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert
10 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts
(KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die
Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Besteuerung entsprechend einer
Kapitalgesellschaft – per Option – eröffnet. Regelmäßig werfen
Neuregelungen Anwendungsfragen auf. So ist es auch beim
Optionsmodell. Es ist nicht verwunderlich, dass auch nach
Veröffentlichung eines BMF-Schreibens (vom 10.11.2021),
Zweifelsfragen offengeblieben sind. Worauf müssen die
Steuerpflichtigen bei der Antragstellung besonders achten? Wir
haben bei StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert
nachgefragt. +++ Mehr zum Thema „Körperschaftsteuer-Optionsmodell!“
finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
(KöMoG) wurde Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die
Möglichkeit einer ertragsteuerlichen Besteuerung entsprechend einer
Kapitalgesellschaft – per Option – eröffnet. Regelmäßig werfen
Neuregelungen Anwendungsfragen auf. So ist es auch beim
Optionsmodell. Es ist nicht verwunderlich, dass auch nach
Veröffentlichung eines BMF-Schreibens (vom 10.11.2021),
Zweifelsfragen offengeblieben sind. Worauf müssen die
Steuerpflichtigen bei der Antragstellung besonders achten? Wir
haben bei StBin Dr. Katrin Dorn und RA/StB Dr. Morten Dibbert
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finden Sie in unserer Zeitschrift DER BETRIEB.
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