Beschreibung

vor 2 Jahren

Eine berechtigte Frage, die selbst Ärzte nicht immer eindeutig
beantworten können. Auf dem Papier und gegenüber der
Abrechnungsstelle, den Krankenkassen, sind sie allerdings
gezwungen eine Diagnose-Kennung zu vergeben. Was das mit der
tatsächlichen Patienten-Situation zu tun hat, sei dahin gestellt.
Dem Betroffenen kann es eigentlich auch egal sein, was auf dem
Abrechnungspapier steht, Hauptsache ihm wird mit der passenden
Therapie geholfen.

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