Werbungskosten – das unbekannte Wesen …
32 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Werbungskosten hat quasi jeder Arbeitnehmer. Denn es sind
diejenigen Ausgaben, die nötig sind, um die eigenen Einnahmen zu
erzielen. Beispiele dafür sind Fahrtkosten zur Arbeitsstätte,
Fortbildungen oder Berufsbekleidung. Diese Ausgaben mindern die
persönliche Steuerlast. „Anders als oftmals angenommen werden
diese Kosten aber nicht 1:1 erstattet“, sagt Petra Ackmann,
Vorsitzende des BdSt Hamburg.
Stattdessen senken diese das Einkommen und somit auch die
anfallende Einkommensteuer. Seit der Einkommensteuererklärung für
2017 brauchen dabei keine Belege mehr eingereicht werden. Jedoch
müssen die Belege aufbewahrt werden, denn das Finanzamt kann
diese zur Kontrolle anfordern. Im Gespräch mit Geschäftsführer
Sascha Mummenhoff erklärt Petra Ackmann, worauf es bei
Werbungskosten ankommt. Und warum man auch Dinge absetzen kann,
die nicht unter diesen Posten fallen.
Dieser Podcast wird produziert von Wortlieferant.
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