Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

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Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5 Minuten
Podcast
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Beschreibung

vor 3 Jahren
Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in
Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von
Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“
veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf
Monate verkürzt.

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