Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software

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vor 5 Jahren
Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
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Podcast
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News und Infos rund ums Thema Steuern

Beschreibung

vor 5 Jahren
Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in
Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von
Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“
veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf
Monate verkürzt.

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