Steuer-Update: Second-Hand-Läden von Wohlfahrtsverbänden oft ohne Umsatzsteuer!

Steuer-Update: Second-Hand-Läden von Wohlfahrtsverbänden oft ohne Umsatzsteuer!

vor 1 Woche
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News und Infos rund ums Thema Steuern

Beschreibung

vor 1 Woche

Gute Nachrichten für alle, die Gutes tun und dabei den Geldbeutel
von Bedürftigen schonen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat
mit einem Schreiben vom 11. Dezember 2025 eine wichtige Regelung
zur Umsatzsteuer klargestellt, die besonders für
Wohlfahrtsverbände und deren Kunden von Bedeutung ist. Konkret
geht es um die Leistungen, die an wirtschaftlich hilfsbedürftige
Personen erbracht werden. Wenn Du also bei einem
Wohlfahrtsverband in einem Second-Hand-Laden einkaufst oder eine
Fahrradreparaturwerkstatt nutzt, sind diese Umsätze für den
Verband jetzt offiziell umsatzsteuerfrei.
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