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Beschreibung
vor 4 Jahren
Am 2. Juni 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen das
Schreiben »Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen
Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken«
veröffentlicht. Damit entfällt für einige Betreiber von
Photovoltaikanlagen auf Antrag die Pflicht zur Erstellung einer
Einnahmen-Überschussrechnung und in Konsequenz auch die
Versteuerung der dabei erzielten Einkünfte. Gute Nachrichten
also.
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