Beschreibung
vor 2 Jahren
Wenn Jugendliche gegen das Gesetz verstoßen, dann müssen sie im
schlimmsten Fall vor Gericht. Bei geringfügigen Delikten
jugendlicher Ersttäter gibt es aber eine Alternative: Das
Schülergericht. Hier sind Richter und Täter im gleichen Alter. Das
Projekt „Schülergericht“ ist in ganz Bayern bei unterschiedlichen
Trägern angesiedelt. In Landshut läuft es unter dem Dach des
Katholischen Jugendsozialwerks.
schlimmsten Fall vor Gericht. Bei geringfügigen Delikten
jugendlicher Ersttäter gibt es aber eine Alternative: Das
Schülergericht. Hier sind Richter und Täter im gleichen Alter. Das
Projekt „Schülergericht“ ist in ganz Bayern bei unterschiedlichen
Trägern angesiedelt. In Landshut läuft es unter dem Dach des
Katholischen Jugendsozialwerks.
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