Beratung für Heilberufe Folge 73: Steuerliche Betriebsprüfung in der Apotheke

Beratung für Heilberufe Folge 73: Steuerliche Betriebsprüfung in der Apotheke

Beschreibung

vor 9 Jahren
Die Anzahl der Betriebsprüfungen in den deutschen Apotheken ist
systematisierter geworden und hat stark zugenommen. Insbesondere
die Warenwirtschaft steht im Fokus der Prüfungen der Finanzämter.
Sobald im Rahmen einer BetriebsprüfungUnstimmigkeiten entstehen,
kann das Finanzamt umsatzmäßige und damit in der Konsequenz
gewinnsteigernde Zuschätzungen vornehmen. Wie Sie möglichen Fehlern
z.B. in der Kassenführung oder bei Retaxationen vorbeugen können,
erfahren Sie in unserem heutigen Interview. Aber auch, wenn Sie
alles richtig gemacht haben, kann es passieren, dass das Finanzamt
auf Grund der Ergebnisse der Auswertung von statistischen Daten
skeptisch wird. Derzeit wird vor den Gerichten geklärt, welche
Daten das Finanzamt einfordern darf und welche nicht. Sofern aber
das Finanzamt im Rahmen der Betriebsprüfung Anhaltspunkte dafür
gesammelt hat, dass die Möglichkeit besteht, dass Steuern
„verkürzt“ worden sind, muss es ein Strafverfahren einleiten. Bei
diesen Erhebungen und Ermittlungen passieren aber, wie immer im
Leben, auch einmal Fehler. Was können Sie tun, wenn die
Steuerfahndung vor der Tür steht? Wie können Sie reagieren? Wie
sollten Sie am besten intern und extern kommunizieren? 2. Teil:
Bindung von Mitarbeitern/innen - aus steuerlicher Sicht In dem
zweiten Teil unseres Gesprächs widmen wir uns der Bindung von
Mitarbeiterinnen. Stichworte, die weiche Faktoren beschreiben, wie
z.B. die Bedeutung des Arbeitsklimas, eine gute Organisation und
die Standortfrage spielen bei der Bindung Ihrer Mitarbeiter/innen
eine wichtige Rolle. Aber wir bewegen uns bei den Helferinnen im
Niedriglohnsektor und der Faktor Geld spielt zwar nicht die
Wesentliche, aber eine wichtige Rolle. Was können Sie tun, um die
Belastung für Ihre Apotheke im Rahmen zu halten und möglichst viel
„Netto“ bei Ihrem/r Arbeitnehmer/in ankommen zu lassen: Über
Stichworte z.B. wie Übernahme von Umzugskosten Doppelte
Haushaltsführung Reisekosten Überlassung eines Firmenfahrzeugs,
Mobiltelefon oder PC Altersvorsorge Mankogeld
Mitarbeiterverpflegung Kita-Zuschüsse und Sonstige Sachzuwendungen
klärt Frau Voigt prägnant auf. Freuen Sie sich auf diese 25
Minuten. Folge direkt herunterladen

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