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Die Wirtschaftsnachrichten vom  23. Dezember
2009:

Themen heute:      REWE Group,
ProMarkt, myby, Arcandor Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken (BVR).

 

1.    Die Deutsche Rentenversicherung Bund
warnt aus aktuellem Anlass vor Trickbetrügern.  Immer wieder
werden Rentner von vermeintlichen Mitarbeitern der Deutschen Post
telefonisch unter dem Vorwand kontaktiert, sie hätten einen
Rentenbescheid der BfA persönlich an der Wohnung
abzugeben. Die vermeintlichen Mitarbeiter bitten um einen Termin
zur Übergabe des Schreibens. Vermutlich wollen sich die Betrüger
so Zutritt zu den Wohnungen der Rentner verschaffen.  
Die Deutsche Rentenversicherung Bund - so heißt die BfA seit 2005
- stellt ausdrücklich klar, dass sie die Deutsche Post
nicht beauftragt hat, die Rentenbescheide nach
Terminvereinbarung persönlich zuzustellen. Die Rentenbescheide
werden mit der normalen Briefpost versandt.

2.    Die zur Kölner REWE Group gehörende
Unterhaltungselektronikkette ProMarkt übernimmt die
insolvente myby GmbH & Co. KG, die mehrheitlich zum
Arcandor-Konzern gehörte.  Unter myby.de findet sich
ein breites Angebot zu günstigen Preisen unter anderem in den
Sortimentsbereichen klassische Unterhaltungselektronik,
Haushaltsgeräte, Computer/IT, Telekommunikation und Foto. Die
Übernahme durch ProMarkt steht unter dem Vorbehalt der
Genehmigung durch das Bundeskartellamt. Über den Kaufpreis wurde
Stillschweigen vereinbart. Sämtliche Mitarbeiter der werden
übernommen

3.    Bei der Anlageberatung in Finanzinstrumenten
gelten ab Jahresbeginn 2010 neue gesetzliche Regelungen. Von
Bedeutung sind die Neuerungen für Privatkunden, die
beispielsweise Wertpapier- oder Termingeschäfte tätigen und sich
dabei beraten lassen, erklärt der Bundesverband der Deutschen
Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR).

 

Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Privatkunde, der von seiner
Bank in Finanzinstrumenten beraten worden ist, nach Abschluss der
Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem
Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des
Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem
Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des
Beratungsgesprächs sowie Angaben zu den Anlagezielen, den
finanziellen Verhältnissen, der Risikobereitschaft und den
Kenntnissen und Erfahrungen des Kontoinhabers. Im Rahmen der
jeweiligen Anlageberatung werden die wesentlichen Anliegen des
Kontoinhabers festgehalten und im Falle mehrerer Anliegen
gewichtet.  Die neuen gesetzlichen Regelungen führen in der
Regel auch zu Änderungen in der telefonischen Beratung.  

 

Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter:

http://www.was-audio.de/aanews/News20091223.mp3

 
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„Wirtschaftsnews vom 23. Dezember2009“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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