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Aktuelle Radiobeiträge zu Wirtschaft, Auto, Gesundheit und mehr mit Michael Weyland
Beschreibung
vor 16 Jahren
Die aktuellen Automobilkurznachrichten
vom 20. Januar 2010
Themen heute:
auto.de weist auf gesetzliche Neuregelungen im
KFZ-Bereich hin; Mercedes E-Cabrio ab sofort bestellbar; TÜV Süd
ermahnt, trotz schlechter Tests dennoch Kindesitze zu
verwenden;
1.
Nicht alles, aber vieles wird anders im Automobiljahr 2010,
wie das Kfz-Portal
www.auto.de
berichtet. Die
sechseckige Abgasplakette am vorderen Nummernschild entfällt,
nach der nächsten bestandenen
Kfz-Hauptuntersuchung bescheinigt die HU-Plakette am hinteren
Nummernschild Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung.
Wer einen PKW trotz erloschener
Betriebserlaubnis nutzt, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 90
Euro dabei. Bei LKW oder Bus sind es sogar 180 bzw. 270 Euro.
In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen wird
die Kfz-Zulassung demnächst online möglich. Und ab Juni wird es
eine neue Richtlinie geben, die die Verbraucher vor vermeintlich
preiswerten Finanzierungsangeboten beim Autokauf schützen soll.
Oft fielen, nach Aussage von
Verbraucherschützern, zu oft nachträglich nach
dem Kauf noch versteckte Kosten an. Vor allem die Angaben zu den
Zinsen müssen Autoverkäufer ab Sommer 2010 bereits in der Werbung
noch deutlicher kenntlich machen.
2.
Mit dem neuen Cabrio ist die aktuelle
Mercedes E-Klasse-Familie komplett.
Verkaufsstart des Modells in Europa war am 11. Januar 2010, ab
dem 27. März wird der offene Viersitzer in den Showrooms der
Händler zu sehen sein.
3.
Auch nach den schlechten Testergebnissen, die ein aktueller
Kindersitz-Crashtest von TÜV SÜD,
durchgeführt im Auftrag der Fachzeitschrift auto motor
und sport erbrachte, sollte man keinesfalls auf den
Einsatz von Kindersitzen im Auto verzichten. Darauf weist der TÜV
SÜD hin. Dr. Lothar Wech, Crashtest-Experte
von TÜV SÜD: „Es ist auf jeden Fall besser, ein Kind im
Rückhaltesystem mitzunehmen als ungesichert oder mit einem
Erwachsenengurt gesichert.“
4.
Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat
ein Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg
einen Autofahrer freigesprochen, der auf der A45 die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben
soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem
Poliscan-Speed-Messverfahren. „Es war
vollkommen richtig, dass der Betroffene Einspruch gegen den
Bußgeldbescheid einlegte“, urteilt Rechtsanwalt
Christian Demuth, Verkehrsrechtler aus Düsseldorf,
„der Mann bekam vor Gericht Recht, da Poliscan Speed in der
verwendeten Form nicht dem Stand der Technik entspricht.“
Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, da noch über
die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist .
Diesen Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden
unter:
http://www.was-audio.de/aanews/autonews20100120.mp3
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