Autonews vom 20. Januar 2010

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vor 14 Jahren

Die aktuellen Automobilkurznachrichten vom  20.
Januar 2010 


Themen heute:    auto.de weist auf
gesetzliche Neuregelungen im KFZ-Bereich hin; Mercedes E-Cabrio
ab sofort bestellbar; TÜV Süd ermahnt, trotz schlechter Tests
dennoch Kindesitze zu verwenden;


 


 


 


1.


Nicht alles, aber vieles wird anders im Automobiljahr 2010, wie
das Kfz-Portal www.auto.de  berichtet. Die
sechseckige Abgasplakette am vorderen Nummernschild entfällt,
 nach der nächsten bestandenen Kfz-Hauptuntersuchung
bescheinigt die HU-Plakette am hinteren Nummernschild
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung.  Wer einen PKW
trotz erloschener Betriebserlaubnis nutzt, ist mit einem Bußgeld
in Höhe von 90 Euro dabei. Bei LKW oder Bus sind es sogar 180
bzw. 270 Euro.  In Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen
wird die Kfz-Zulassung demnächst online möglich. Und ab Juni wird
es eine neue Richtlinie geben, die die Verbraucher vor
vermeintlich preiswerten Finanzierungsangeboten beim Autokauf
schützen soll. Oft fielen, nach Aussage von
 Verbraucherschützern, zu oft nachträglich nach dem Kauf
noch versteckte Kosten an. Vor allem die Angaben zu den Zinsen
müssen Autoverkäufer ab Sommer 2010 bereits in der Werbung noch
deutlicher kenntlich machen.  


 2.


Mit dem neuen Cabrio ist die aktuelle Mercedes
E-Klasse-Familie komplett. Verkaufsstart des Modells in Europa
war am 11. Januar 2010, ab dem 27. März wird der offene
Viersitzer in den Showrooms der Händler zu sehen sein. 


3.


Auch nach den schlechten Testergebnissen, die ein aktueller
Kindersitz-Crashtest von TÜV SÜD, durchgeführt im Auftrag
der Fachzeitschrift auto motor und sport erbrachte, sollte
man keinesfalls auf den Einsatz von Kindersitzen im Auto
verzichten. Darauf weist der TÜV SÜD hin. Dr. Lothar Wech,
Crashtest-Experte von TÜV SÜD: „Es ist auf jeden Fall besser, ein
Kind im Rückhaltesystem mitzunehmen als ungesichert oder mit
einem Erwachsenengurt gesichert.“  


4.


Im Zweifel für den Angeklagten. Nach diesem Grundsatz hat ein
Bußgeldrichter am Amtsgericht Dillenburg einen Autofahrer
freigesprochen, der auf der A45 die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 56 Stundenkilometer überschritten haben
soll. Erfasst wurde die Geschwindigkeit mit dem
Poliscan-Speed-Messverfahren. „Es war vollkommen richtig,
dass der Betroffene Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
einlegte“, urteilt Rechtsanwalt Christian Demuth,
Verkehrsrechtler aus Düsseldorf, „der Mann bekam vor Gericht
Recht, da Poliscan Speed in der verwendeten Form nicht dem Stand
der Technik entspricht.“ Allerdings ist das Urteil noch nicht
rechtskräftig, da noch über die Rechtsbeschwerde der
Staatsanwaltschaft zu entscheiden ist .  


 


Diesen Beitrag können Sie auch nachhören oder downloaden
unter:


 http://www.was-audio.de/aanews/autonews20100120.mp3  

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