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Episoden
30.01.2022
5 Minuten
Warnung vor Software-Updates. Nach Software-Update traten mehrere Ausfälle von Funktionen auf, die Mercedes auch in 6maligen Werkstatt- Aufenthalten nicht beheben konnte. Fahrzeug ist schrottreif.
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30.01.2022
4 Minuten
Banken versuchen, mit dem Vorwurf, der Widerruf des Kreditvertrages sei rechtsmissbräuchlich, den Darlehensnehmer um sein Widerrufsrecht zu betrügen.
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30.01.2022
5 Minuten
Wie der Widerruf des Autokredits genutzt werden kann, sich vom Darlehen und dem Kaufvertrag zu lösen. Wann eine Widerrufsinformation falsch ist und welche Auswirkung dies hat.
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28.07.2021
3 Minuten
Für Daimler wird es im Dieselskandal eng. Gegen drei Mitarbeiter, u.a. einer Führungsperson wurden Strafbefehle wegen Betrugs erlassen.Damit fällt die Ausrede von Daimler weg, ihr Verhalten sei nicht sittenwidrig gewesen. Die Erfolgschancen von Schadensersatzklagen steigen dadurch enorm.
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06.05.2021
2 Minuten
Bisher haben sich die meisten Rechtsanwälte und Gerichte überwiegend damit beschäftigt, dass Ansprüche gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerntöchter mit Ablauf von drei Jahren verjährt sind.
Für Kunden, die ihr Fahrzeug aber vor dem September 2015 erworben hatten, eröffnet sich eine neue Möglichkeit, Ihre Ansprüche eventuell doch noch durchzusetzen. In einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren können Kunden, die ein Neufahrzeug in den Jahren 2011 aufwärts bis September 2015 gekauft haben, doch noch Ansprüche geltend machen und haben auch gute Chancen, einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten. Möglich macht dies eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach bei einer unerlaubten Handlung der Übeltäter das an den Geschädigten herauszugeben hat, was ihm durch die sittenwidrige Handlung zugeflossen ist. Das ist in aller Regel der Kaufpreis abzüglich einer Händlermarge beim Neukauf.
Bei Vorgängen aus dem Jahr 2011 ist Eile geboten.
Ich bin Rechtsanwältin Hildebrand-Blume und vertrete geschädigte Autokäufer in Dieselskandal gegen die Autohersteller.
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume
Seckenheimer Hauptstraße 13, 68239 Mannheim
Telefon: 0621 300 999 80
https://www.hildebrand-Blume.de
Für Kunden, die ihr Fahrzeug aber vor dem September 2015 erworben hatten, eröffnet sich eine neue Möglichkeit, Ihre Ansprüche eventuell doch noch durchzusetzen. In einer absoluten Verjährungsfrist von zehn Jahren können Kunden, die ein Neufahrzeug in den Jahren 2011 aufwärts bis September 2015 gekauft haben, doch noch Ansprüche geltend machen und haben auch gute Chancen, einen Teil ihres Geldes zurückzuerhalten. Möglich macht dies eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch, wonach bei einer unerlaubten Handlung der Übeltäter das an den Geschädigten herauszugeben hat, was ihm durch die sittenwidrige Handlung zugeflossen ist. Das ist in aller Regel der Kaufpreis abzüglich einer Händlermarge beim Neukauf.
Bei Vorgängen aus dem Jahr 2011 ist Eile geboten.
Ich bin Rechtsanwältin Hildebrand-Blume und vertrete geschädigte Autokäufer in Dieselskandal gegen die Autohersteller.
Rechtsanwältin Hildebrand-Blume
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Über diesen Podcast
Berichte aus dem langen Berufsleben einer Rechtsanwältin,
Ernsthaftes und Kurioses, immer mit dem Hintergrund, auch
informativ zu sein.
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