BBQ Podcast - Verwaltung verständlich erklärt Archiv
14 Episoden
16 Minuten
️ BBQ Podcast Verwaltung
Staats- und Europarecht – Sonderfolge 3: Deutscher Bundestag und Bundesrat
In der dritten Sonderfolge unseres BBQ Podcasts Verwaltung geht es gemeinsam mit Andreas Kötting, Fachbereichsleiter für Verwaltungsfachangestellte bei BBQ, um zwei zentrale Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.
Wie funktioniert die Gesetzgebung auf Bundesebene? Welche Aufgaben übernimmt der Bundestag? Warum ist der Bundesrat für unser föderales System so wichtig? Und wie arbeiten beide Verfassungsorgane zusammen?
Wir erklären verständlich und praxisnah:
Die Aufgaben und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
Die Bedeutung des freien Mandats
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Bundesrates
Die Beteiligung der Bundesländer an der Gesetzgebung
Den Unterschied zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen
Die Funktion des Vermittlungsausschusses
Das Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren
Dabei stellen wir immer wieder Bezüge zum Grundgesetz her und erklären, warum diese Zusammenhänge für die öffentliche Verwaltung von besonderer Bedeutung sind.
Ein wichtiger Merksatz: Der Bundestag vertritt das Volk – der Bundesrat vertritt die Länder.
Diese Sonderfolge richtet sich insbesondere an Auszubildende und Umschülerinnen und Umschüler im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, an Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie an alle, die ihr Wissen im Staatsrecht vertiefen möchten.
Unser Ziel bleibt: Komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich erklären und euch optimal auf Unterricht, Klausuren und Prüfungen vorbereiten.
BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich erklärt.
Hashtags
#BBQPodcastVerwaltung #AndreasKötting #Staatsrecht #Europarecht #Bundestag #Bundesrat #Grundgesetz #Gesetzgebung #Verfassungsorgane #Demokratieprinzip #Bundesstaatsprinzip #FreiesMandat #Vermittlungsausschuss #Verwaltungsfachangestellte #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Prüfungsvorbereitung
Staats- und Europarecht – Sonderfolge 3: Deutscher Bundestag und Bundesrat
In der dritten Sonderfolge unseres BBQ Podcasts Verwaltung geht es gemeinsam mit Andreas Kötting, Fachbereichsleiter für Verwaltungsfachangestellte bei BBQ, um zwei zentrale Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland: den Deutschen Bundestag und den Bundesrat.
Wie funktioniert die Gesetzgebung auf Bundesebene? Welche Aufgaben übernimmt der Bundestag? Warum ist der Bundesrat für unser föderales System so wichtig? Und wie arbeiten beide Verfassungsorgane zusammen?
Wir erklären verständlich und praxisnah:
Die Aufgaben und Zusammensetzung des Deutschen Bundestages
Die Bedeutung des freien Mandats
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Bundesrates
Die Beteiligung der Bundesländer an der Gesetzgebung
Den Unterschied zwischen Zustimmungsgesetzen und Einspruchsgesetzen
Die Funktion des Vermittlungsausschusses
Das Zusammenspiel von Bundestag und Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren
Dabei stellen wir immer wieder Bezüge zum Grundgesetz her und erklären, warum diese Zusammenhänge für die öffentliche Verwaltung von besonderer Bedeutung sind.
Ein wichtiger Merksatz: Der Bundestag vertritt das Volk – der Bundesrat vertritt die Länder.
Diese Sonderfolge richtet sich insbesondere an Auszubildende und Umschülerinnen und Umschüler im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte, an Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung sowie an alle, die ihr Wissen im Staatsrecht vertiefen möchten.
Unser Ziel bleibt: Komplexe rechtliche Zusammenhänge verständlich erklären und euch optimal auf Unterricht, Klausuren und Prüfungen vorbereiten.
BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich erklärt.
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21 Minuten
️ BBQ Podcast Verwaltung – Staats- und Europarecht | Sonderfolge 2
In unserer zweiten Sonderfolge zum Staats- und Europarecht übernimmt erneut Andreas Kötting das Mikrofon. Er macht genau dort weiter, wo er in der ersten Sonderfolge aufgehört hat, und führt euch Schritt für Schritt tiefer in die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Staates.
Dabei wird besonders deutlich: Die einzelnen Module in der Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander, ergänzen sich und tauchen an entscheidenden Stellen immer wieder auf.
Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort wird die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht festgelegt.
Für die Verwaltung ist das von zentraler Bedeutung.
Vereinfacht gesagt: Verwaltung darf nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln, wenn eine solche erforderlich ist – und sie darf vor allem nicht gegen geltendes Recht handeln.
Was zunächst nach abstraktem Staatsrecht klingt, begegnet euch deshalb später ganz praktisch wieder. Wenn ihr beispielsweise im Allgemeinen Verwaltungsrecht prüft, ob ein Verwaltungsakt beziehungsweise ein Bescheid rechtmäßig ist, steckt genau diese verfassungsrechtliche Grundidee dahinter.
Darf die Behörde überhaupt handeln? Welche Rechtsgrundlage gibt es? Wurden die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten? Ist die Entscheidung formell und materiell rechtmäßig?
Damit entsteht eine direkte Verbindung zwischen Staatsrecht, Methodik der Rechtsanwendung und Allgemeinem Verwaltungsrecht. Genau an solchen Stellen merkt man, warum das Verständnis der Grundlagen so wichtig ist: Was ihr in einem Modul lernt, benötigt ihr später in einem anderen Modul wieder.
Andreas Kötting ordnet diese Zusammenhänge ein und zeigt, warum Verfassungsrecht eben nicht nur aus Artikeln besteht, die man für eine Prüfung auswendig lernt. Das Grundgesetz bildet vielmehr den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen staatliches und damit auch behördliches Handeln stattfinden muss.
Gleichzeitig bereitet diese Sonderfolge den nächsten großen Themenkomplex vor. Denn nachdem wir uns mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen beschäftigt haben, können wir uns denjenigen zuwenden, die innerhalb dieses Systems tatsächlich handeln: den Verfassungsorganen des Bundes.
In den kommenden regulären Folgen starten wir mit der Legislative und beschäftigen uns insbesondere mit zwei Verfassungsorganen, die ihr unbedingt auseinanderhalten müsst: dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat.
Dabei begegnen uns viele Grundsätze wieder, die wir bereits kennengelernt haben: das Demokratieprinzip, das Bundesstaatsprinzip, die Gewaltenteilung und die Gewaltenverschränkung.
Damit verlassen wir zunehmend die abstrakten Grundlagen und schauen uns an, wie unser Verfassungsstaat tatsächlich funktioniert und arbeitet.
Und die Reise ist mit dieser Folge noch nicht beendet: Eine dritte Sonderfolge folgt.
Viel Spaß beim Zuhören und Lernen mit dem BBQ Podcast Verwaltung!
#BBQPodcastVerwaltung #BBQ #Verwaltung #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Staatsrecht #Europarecht #Grundgesetz #Artikel20GG #GesetzUndRecht #Rechtsstaatsprinzip #Demokratieprinzip #Bundesstaatsprinzip #Gewaltenteilung #Gewaltenverschränkung #AllgemeinesVerwaltungsrecht #Verwaltungsrecht #MethodikDerRechtsanwendung #Rechtmäßigkeit #Verwaltungsakt #Bescheid #ÖffentlicheVerwaltung #Ausbildung #Umschulung #Prüfungsvorbereitung #Bundestag #Bundesrat #AndreasKötting
In unserer zweiten Sonderfolge zum Staats- und Europarecht übernimmt erneut Andreas Kötting das Mikrofon. Er macht genau dort weiter, wo er in der ersten Sonderfolge aufgehört hat, und führt euch Schritt für Schritt tiefer in die verfassungsrechtlichen Grundlagen unseres Staates.
Dabei wird besonders deutlich: Die einzelnen Module in der Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander, ergänzen sich und tauchen an entscheidenden Stellen immer wieder auf.
Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort wird die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht festgelegt.
Für die Verwaltung ist das von zentraler Bedeutung.
Vereinfacht gesagt: Verwaltung darf nicht ohne gesetzliche Grundlage handeln, wenn eine solche erforderlich ist – und sie darf vor allem nicht gegen geltendes Recht handeln.
Was zunächst nach abstraktem Staatsrecht klingt, begegnet euch deshalb später ganz praktisch wieder. Wenn ihr beispielsweise im Allgemeinen Verwaltungsrecht prüft, ob ein Verwaltungsakt beziehungsweise ein Bescheid rechtmäßig ist, steckt genau diese verfassungsrechtliche Grundidee dahinter.
Darf die Behörde überhaupt handeln? Welche Rechtsgrundlage gibt es? Wurden die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten? Ist die Entscheidung formell und materiell rechtmäßig?
Damit entsteht eine direkte Verbindung zwischen Staatsrecht, Methodik der Rechtsanwendung und Allgemeinem Verwaltungsrecht. Genau an solchen Stellen merkt man, warum das Verständnis der Grundlagen so wichtig ist: Was ihr in einem Modul lernt, benötigt ihr später in einem anderen Modul wieder.
Andreas Kötting ordnet diese Zusammenhänge ein und zeigt, warum Verfassungsrecht eben nicht nur aus Artikeln besteht, die man für eine Prüfung auswendig lernt. Das Grundgesetz bildet vielmehr den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen staatliches und damit auch behördliches Handeln stattfinden muss.
Gleichzeitig bereitet diese Sonderfolge den nächsten großen Themenkomplex vor. Denn nachdem wir uns mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen beschäftigt haben, können wir uns denjenigen zuwenden, die innerhalb dieses Systems tatsächlich handeln: den Verfassungsorganen des Bundes.
In den kommenden regulären Folgen starten wir mit der Legislative und beschäftigen uns insbesondere mit zwei Verfassungsorganen, die ihr unbedingt auseinanderhalten müsst: dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat.
Dabei begegnen uns viele Grundsätze wieder, die wir bereits kennengelernt haben: das Demokratieprinzip, das Bundesstaatsprinzip, die Gewaltenteilung und die Gewaltenverschränkung.
Damit verlassen wir zunehmend die abstrakten Grundlagen und schauen uns an, wie unser Verfassungsstaat tatsächlich funktioniert und arbeitet.
Und die Reise ist mit dieser Folge noch nicht beendet: Eine dritte Sonderfolge folgt.
Viel Spaß beim Zuhören und Lernen mit dem BBQ Podcast Verwaltung!
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41 Minuten
️ KOMMUNALE BUCHFÜHRUNG – TEIL 1 VON 4Grundlagen, Doppik und Bilanz | BBQ – Verwaltung verständlich erklärt
Was passiert eigentlich mit dem Geld einer Stadt? Warum reicht es nicht aus, nur Einnahmen und Ausgaben zu erfassen? Und wie hängen Vermögen, Schulden und Eigenkapital zusammen?
In Teil 1 unseres vierteiligen Hörkurses erklärt euch Wirtschaftsfachdozent Michael Neumann die Grundlagen der kommunalen Buchführung – verständlich, praxisnah und ohne vorausgesetzte Vorkenntnisse. In acht Kapiteln zeigt er, warum Buchführung mehr ist als trockene Zahlen und Buchungssätze.
Zunächst reisen wir durch die Geschichte: von frühen Aufzeichnungen über Vorräte und Handelsgeschäfte bis zur systematischen Beschreibung der doppelten Buchführung durch Luca Pacioli im Jahr 1494. Wir klären die Begriffe Buchführung, Buchhaltung, Inventar und Bilanz.
Danach geht es in den Alltag der Stadtverwaltung. Ob Feuerwehrfahrzeug, Schulmöbel, Verwaltungsgebühr oder Sanierung einer Turnhalle: Hinter jedem Geschäftsvorfall steckt eine wirtschaftliche Veränderung. Dabei unterscheiden wir den geplanten Haushalt von den tatsächlich eingetretenen Vorgängen. Das ist auch für Fachämter wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Unterschied zwischen Kameralistik und Doppik. Während die traditionelle Kameralistik besonders Einnahmen und Ausgaben betrachtet, macht die Doppik zusätzlich Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sichtbar. Ein neues Fahrzeug verursacht beispielsweise einen Geldabfluss, schafft aber zugleich einen Vermögenswert. Deshalb sagt ein Kontostand allein noch wenig über die wirtschaftliche Lage einer Kommune aus.
Außerdem erfahrt ihr, weshalb der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ wichtig ist. Bestellung, Lieferschein, Rechnung und Kontoauszug dokumentieren unterschiedliche Schritte. Wir besprechen, warum Lieferdatum und Zahlungsdatum auseinanderfallen können und weshalb die zeitlich richtige Zuordnung entscheidend ist.
Wir erklären Inventur, Inventar und Bilanz: Was wird gezählt oder geprüft? Wie werden Bestände bewertet? Und wie entsteht aus vielen Einzelangaben eine übersichtliche Darstellung des kommunalen Vermögens? Auch Anlagevermögen und Umlaufvermögen werden mit anschaulichen Beispielen aus Bauhof und Kita voneinander abgegrenzt.
Zum Schluss schauen wir auf die Bilanz mit Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite zeigt, worin die Mittel stecken; die Passivseite macht ihre Finanzierung sichtbar. An einfachen Zahlenbeispielen zeigen wir, warum beide Seiten gleich hoch sind und ein Kredit die Bilanzsumme erhöhen kann, ohne die Kommune automatisch reicher zu machen.
Besonders wichtig: Eigenkapital, Rücklagen und Rückstellungen sind nicht dasselbe! Ihr erfahrt, warum Eigenkapital kein frei verfügbares Bankguthaben ist, weshalb Rücklagen zum Eigenkapital gehören und wie Rückstellungen ungewisse Verpflichtungen abbilden können.
Diese Folge eignet sich für angehende Verwaltungsfachangestellte, Auszubildende und alle, die kommunales Finanzmanagement (NKF) verstehen möchten.
Jetzt reinhören, Grundlagen verstehen und bestens vorbereitet in Teil 2 starten: Dort geht es um Abschreibungen, Konten, Soll und Haben sowie die Buchungstechnik.
Danke, dass ihr zugehört habt!Euer Michael Neumann
#BBQ #VerwaltungVerständlichErklärt #KommunaleBuchführung #Doppik #NKF #KommunalesFinanzmanagement #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Bilanz #Inventur #Eigenkapital #Rücklagen #Rückstellungen #Podcast #LernenMitPodcast
Folgt dem Link zum mitlesen!
https://drive.google.com/file/d/1LUz9EiV3nPm-qTipE6Q1ibvo0gyE6vEl/view?usp=drivesdk
Was passiert eigentlich mit dem Geld einer Stadt? Warum reicht es nicht aus, nur Einnahmen und Ausgaben zu erfassen? Und wie hängen Vermögen, Schulden und Eigenkapital zusammen?
In Teil 1 unseres vierteiligen Hörkurses erklärt euch Wirtschaftsfachdozent Michael Neumann die Grundlagen der kommunalen Buchführung – verständlich, praxisnah und ohne vorausgesetzte Vorkenntnisse. In acht Kapiteln zeigt er, warum Buchführung mehr ist als trockene Zahlen und Buchungssätze.
Zunächst reisen wir durch die Geschichte: von frühen Aufzeichnungen über Vorräte und Handelsgeschäfte bis zur systematischen Beschreibung der doppelten Buchführung durch Luca Pacioli im Jahr 1494. Wir klären die Begriffe Buchführung, Buchhaltung, Inventar und Bilanz.
Danach geht es in den Alltag der Stadtverwaltung. Ob Feuerwehrfahrzeug, Schulmöbel, Verwaltungsgebühr oder Sanierung einer Turnhalle: Hinter jedem Geschäftsvorfall steckt eine wirtschaftliche Veränderung. Dabei unterscheiden wir den geplanten Haushalt von den tatsächlich eingetretenen Vorgängen. Das ist auch für Fachämter wichtig.
Ein weiterer Schwerpunkt ist der Unterschied zwischen Kameralistik und Doppik. Während die traditionelle Kameralistik besonders Einnahmen und Ausgaben betrachtet, macht die Doppik zusätzlich Vermögen, Schulden, Erträge und Aufwendungen sichtbar. Ein neues Fahrzeug verursacht beispielsweise einen Geldabfluss, schafft aber zugleich einen Vermögenswert. Deshalb sagt ein Kontostand allein noch wenig über die wirtschaftliche Lage einer Kommune aus.
Außerdem erfahrt ihr, weshalb der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ wichtig ist. Bestellung, Lieferschein, Rechnung und Kontoauszug dokumentieren unterschiedliche Schritte. Wir besprechen, warum Lieferdatum und Zahlungsdatum auseinanderfallen können und weshalb die zeitlich richtige Zuordnung entscheidend ist.
Wir erklären Inventur, Inventar und Bilanz: Was wird gezählt oder geprüft? Wie werden Bestände bewertet? Und wie entsteht aus vielen Einzelangaben eine übersichtliche Darstellung des kommunalen Vermögens? Auch Anlagevermögen und Umlaufvermögen werden mit anschaulichen Beispielen aus Bauhof und Kita voneinander abgegrenzt.
Zum Schluss schauen wir auf die Bilanz mit Aktiv- und Passivseite. Die Aktivseite zeigt, worin die Mittel stecken; die Passivseite macht ihre Finanzierung sichtbar. An einfachen Zahlenbeispielen zeigen wir, warum beide Seiten gleich hoch sind und ein Kredit die Bilanzsumme erhöhen kann, ohne die Kommune automatisch reicher zu machen.
Besonders wichtig: Eigenkapital, Rücklagen und Rückstellungen sind nicht dasselbe! Ihr erfahrt, warum Eigenkapital kein frei verfügbares Bankguthaben ist, weshalb Rücklagen zum Eigenkapital gehören und wie Rückstellungen ungewisse Verpflichtungen abbilden können.
Diese Folge eignet sich für angehende Verwaltungsfachangestellte, Auszubildende und alle, die kommunales Finanzmanagement (NKF) verstehen möchten.
Jetzt reinhören, Grundlagen verstehen und bestens vorbereitet in Teil 2 starten: Dort geht es um Abschreibungen, Konten, Soll und Haben sowie die Buchungstechnik.
Danke, dass ihr zugehört habt!Euer Michael Neumann
#BBQ #VerwaltungVerständlichErklärt #KommunaleBuchführung #Doppik #NKF #KommunalesFinanzmanagement #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Bilanz #Inventur #Eigenkapital #Rücklagen #Rückstellungen #Podcast #LernenMitPodcast
Folgt dem Link zum mitlesen!
https://drive.google.com/file/d/1LUz9EiV3nPm-qTipE6Q1ibvo0gyE6vEl/view?usp=drivesdk
26 Minuten
️ BBQ Podcast – Allgemeines Verwaltungsrecht, Teil 3: Widerruf & Rechtsschutz
Wann darf eine Behörde einen rechtmäßigen Verwaltungsakt widerrufen? Und welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, sich gegen eine behördliche Entscheidung zu wehren?
Im dritten Teil begleiten wir euch durch den abschließenden Abschnitt unseres AVR-Skripts – beginnend mit dem Widerruf nach § 49 VwVfG NRW bis zum Verwaltungsrechtsschutz.
Diese Themen erwarten euch:
Widerruf begünstigender und nicht begünstigender Verwaltungsakte: Voraussetzungen und Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit.• Abgrenzung zwischen Widerruf und Rücknahme: Welche Bedeutung hat die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes?• Formlose und förmliche Rechtsbehelfe: von der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde über Gegenvorstellung und Petition bis zu Widerspruch und Klage.• Widerspruchsverfahren: Einordnung nach § 68 VwGO und Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen nach § 110 JustG NRW – einschließlich der Ausnahmen.• Verwaltungsgerichtsbarkeit und die wichtigsten Klagearten: Anfechtungs-, Verpflichtungsklage.
Verständlich und mit Blick auf Unterricht und Prüfung verknüpfen wir die Themen miteinander. Für angehende Verwaltungsfachangestellte, Umschülerinnen und Umschüler und alle, die Verwaltung besser verstehen möchten.
Reinhören, Zusammenhänge erkennen und Wissen festigen.
BBQ – weiterbilden • weiterkommen Verwaltung kann mehr.
Stand der Beschreibung: 10. Oktober 2026.
#BBQPodcast #VerwaltungVerständlich #AllgemeinesVerwaltungsrecht #Verwaltungsrecht #VwVfGNRW #Widerruf #Verwaltungsakt #Rechtsschutz #Widerspruch #VwGO #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #Prüfungsvorbereitung #BBQ #Michael Neumann
Wann darf eine Behörde einen rechtmäßigen Verwaltungsakt widerrufen? Und welche Möglichkeiten haben Bürgerinnen und Bürger, sich gegen eine behördliche Entscheidung zu wehren?
Im dritten Teil begleiten wir euch durch den abschließenden Abschnitt unseres AVR-Skripts – beginnend mit dem Widerruf nach § 49 VwVfG NRW bis zum Verwaltungsrechtsschutz.
Diese Themen erwarten euch:
Widerruf begünstigender und nicht begünstigender Verwaltungsakte: Voraussetzungen und Wirkung für die Zukunft oder Vergangenheit.• Abgrenzung zwischen Widerruf und Rücknahme: Welche Bedeutung hat die Rechtmäßigkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes?• Formlose und förmliche Rechtsbehelfe: von der Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde über Gegenvorstellung und Petition bis zu Widerspruch und Klage.• Widerspruchsverfahren: Einordnung nach § 68 VwGO und Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen nach § 110 JustG NRW – einschließlich der Ausnahmen.• Verwaltungsgerichtsbarkeit und die wichtigsten Klagearten: Anfechtungs-, Verpflichtungsklage.
Verständlich und mit Blick auf Unterricht und Prüfung verknüpfen wir die Themen miteinander. Für angehende Verwaltungsfachangestellte, Umschülerinnen und Umschüler und alle, die Verwaltung besser verstehen möchten.
Reinhören, Zusammenhänge erkennen und Wissen festigen.
BBQ – weiterbilden • weiterkommen Verwaltung kann mehr.
Stand der Beschreibung: 10. Oktober 2026.
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19 Minuten
Folge 9 – Allgemeines Verwaltungsrecht Teil 2
§ 48 VwVfG NRW – Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte
In Folge 9 unseres BBQ Podcasts setzen wir dort an, wo Teil 1 aufgehört hat: bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes.
Zunächst klären wir, warum die Behörde für belastende Maßnahmen grundsätzlich eine Ermächtigungsgrundlage benötigt. Anschließend unterscheiden wir die formelle und die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Dabei geht es unter anderem um Zuständigkeit, Verfahren, Form, Tatbestandsvoraussetzungen, den richtigen Adressaten und die zulässige Rechtsfolge.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit. Wir prüfen die vier klassischen Stufen: legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. An einfachen Beispielen wird deutlich, wie diese Prüfung in der Praxis funktioniert.
Danach betrachten wir die §§ 43 bis 47 VwVfG NRW. § 43 erklärt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes und zeigt: Rechtswidrig bedeutet nicht automatisch unwirksam. § 44 behandelt die Nichtigkeit besonders schwerwiegender Fehler. Mit § 45 lernen wir, dass bestimmte Verfahrens- und Formfehler geheilt werden können. § 46 regelt, wann solche Fehler trotz ihres Vorliegens nicht zur Aufhebung führen, und § 47 beschäftigt sich mit der Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes.
Im Mittelpunkt dieser Folge steht anschließend § 48 VwVfG NRW: die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Dabei unterscheiden wir zunächst zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten. Ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 Abs. 1 grundsätzlich ganz oder teilweise und sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Bei begünstigenden Verwaltungsakten spielt dagegen der Vertrauensschutz eine entscheidende Rolle. § 48 Abs. 2 betrifft insbesondere Geldleistungen und teilbare Sachleistungen. Wir erklären, wann Vertrauen schutzwürdig ist – etwa wenn eine Leistung bereits verbraucht oder eine nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensdisposition getroffen wurde.
Ebenso wichtig sind die Fälle, in denen kein Vertrauensschutz besteht: insbesondere bei arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung, bei wesentlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie dann, wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Anschließend geht es um § 48 Abs. 3 und den möglichen Ausgleich eines Vertrauensschadens bei anderen begünstigenden Verwaltungsakten, um die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 und schließlich um § 48 Abs. 5, der die zuständige Behörde für die Rücknahme nach Eintritt der Unanfechtbarkeit bestimmt.
Merksatz der Folge:§ 48 = Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Der Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG NRW folgt in der nächsten Folge.
#BBQ #BBQPodcast #Verwaltung #Verwaltungsrecht #AllgemeinesVerwaltungsrecht #VwVfG #VwVfGNRW #Paragraph48 #Rücknahme #Verwaltungsakt #Vertrauensschutz #Rechtmäßigkeit #Verhältnismäßigkeit #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Prüfungsvorbereitung
§ 48 VwVfG NRW – Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte
In Folge 9 unseres BBQ Podcasts setzen wir dort an, wo Teil 1 aufgehört hat: bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes.
Zunächst klären wir, warum die Behörde für belastende Maßnahmen grundsätzlich eine Ermächtigungsgrundlage benötigt. Anschließend unterscheiden wir die formelle und die materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Dabei geht es unter anderem um Zuständigkeit, Verfahren, Form, Tatbestandsvoraussetzungen, den richtigen Adressaten und die zulässige Rechtsfolge.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Verhältnismäßigkeit. Wir prüfen die vier klassischen Stufen: legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit. An einfachen Beispielen wird deutlich, wie diese Prüfung in der Praxis funktioniert.
Danach betrachten wir die §§ 43 bis 47 VwVfG NRW. § 43 erklärt die Wirksamkeit eines Verwaltungsaktes und zeigt: Rechtswidrig bedeutet nicht automatisch unwirksam. § 44 behandelt die Nichtigkeit besonders schwerwiegender Fehler. Mit § 45 lernen wir, dass bestimmte Verfahrens- und Formfehler geheilt werden können. § 46 regelt, wann solche Fehler trotz ihres Vorliegens nicht zur Aufhebung führen, und § 47 beschäftigt sich mit der Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes.
Im Mittelpunkt dieser Folge steht anschließend § 48 VwVfG NRW: die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Dabei unterscheiden wir zunächst zwischen belastenden und begünstigenden Verwaltungsakten. Ein rechtswidriger belastender Verwaltungsakt kann nach § 48 Abs. 1 grundsätzlich ganz oder teilweise und sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit zurückgenommen werden.
Bei begünstigenden Verwaltungsakten spielt dagegen der Vertrauensschutz eine entscheidende Rolle. § 48 Abs. 2 betrifft insbesondere Geldleistungen und teilbare Sachleistungen. Wir erklären, wann Vertrauen schutzwürdig ist – etwa wenn eine Leistung bereits verbraucht oder eine nicht mehr rückgängig zu machende Vermögensdisposition getroffen wurde.
Ebenso wichtig sind die Fälle, in denen kein Vertrauensschutz besteht: insbesondere bei arglistiger Täuschung, Drohung oder Bestechung, bei wesentlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben sowie dann, wenn der Begünstigte die Rechtswidrigkeit kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Anschließend geht es um § 48 Abs. 3 und den möglichen Ausgleich eines Vertrauensschadens bei anderen begünstigenden Verwaltungsakten, um die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 und schließlich um § 48 Abs. 5, der die zuständige Behörde für die Rücknahme nach Eintritt der Unanfechtbarkeit bestimmt.
Merksatz der Folge:§ 48 = Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.
Der Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes nach § 49 VwVfG NRW folgt in der nächsten Folge.
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46 Minuten
Folge 8 | Allgemeines Verwaltungsrecht für Einsteiger – Teil 1
Was macht Verwaltung eigentlich? Was ist ein Verwaltungsakt? Und wie findest du dich zwischen VwVfG NRW, VwGO und den vielen neuen Begriffen zurecht? In dieser Folge des BBQ-Podcasts nimmt dich Michael Neumann mit auf einen verständlichen Einstieg in das allgemeine Verwaltungsrecht.
Die Folge richtet sich besonders an angehende Verwaltungsfachangestellte, die gerade ihre Umschulung begonnen haben. Du brauchst kein Vorwissen: Mit einfachen Beispielen aus dem Behördenalltag bauen wir Schritt für Schritt eine Landkarte auf. Du sollst verstehen, wofür du eine Vorschrift brauchst und wie die einzelnen Regelungen zusammenhängen.
Wir beginnen mit der ersten wichtigen Unterscheidung: öffentliches Recht oder Privatrecht? Kauft eine Stadt einen Drucker, handelt sie grundsätzlich als Vertragspartnerin. Stoppt das Bauamt dagegen einen ungenehmigten Bau, nutzt es hoheitliche Befugnisse. Daran erklären wir hoheitliches und fiskalisches Handeln sowie den Unterschied zwischen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung.
Unser roter Faden ist das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen. Es begleitet uns durch die Arbeit der Behörde: vom ersten Kontakt über die Sachverhaltsermittlung bis zur Entscheidung und ihrer Bekanntgabe. Die Verwaltungsgerichtsordnung lernen wir als Grundlage des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kennen.
Diese Themen erwarten dich:
Einstieg und Zuständigkeit: Wann gilt das VwVfG NRW? Was ist eine Behörde? Welche Stelle ist örtlich zuständig? Außerdem werfen wir einen Blick auf elektronische Kommunikation, Amtshilfe und EU-Zusammenarbeit.
Das Verwaltungsverfahren: Was bedeutet ein nichtförmliches Verfahren? Wer kann beteiligt sein, wer kann wirksam handeln und wer darf sich vertreten lassen? Wir besprechen auch, warum Ausschluss und Befangenheit für neutrale Entscheidungen wichtig sind.
Ermitteln, beraten und beteiligen: Die Behörde untersucht den Sachverhalt von Amts wegen und berücksichtigt auch günstige Umstände. Du erfährst, welche Rolle Beratung, Beweismittel, Anhörung und Akteneinsicht spielen. Fristen, Wiedereinsetzung und Beglaubigungen ergänzen die wichtige Orientierung.
Der Verwaltungsakt: § 35 VwVfG NRW führt uns zum Herzstück des Verwaltungsrechts. Wir unterscheiden eine bloße Information von einer verbindlichen Regelung und betrachten Allgemeinverfügungen sowie belastende und begünstigende Verwaltungsakte. Auch Entscheidungen mit Doppelwirkung werden angesprochen.
Die Ausgestaltung der Entscheidung: Nebenbestimmungen, Bestimmtheit, Form, Rechtsbehelfsbelehrung, Zusicherung und Begründung zeigen, worauf es bei einem Verwaltungsakt ankommt. Beim Ermessen wird deutlich: Ein rechtlicher Entscheidungsspielraum bedeutet keine Willkür.
Bekanntgabe und weitere Bausteine: Wie erfährt der Betroffene von der Entscheidung? Wie hängen Bekanntgabe und Wirksamkeit zusammen? Außerdem geht es um die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten und die Genehmigungsfiktion.
Zum Abschluss ordnen wir die Rechtmäßigkeitsprüfung ein: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit und materielle Rechtmäßigkeit. Genau hier setzt die nächste Folge an. Dort vertiefen wir die Prüfung und beschäftigen uns mit Rücknahme und Widerruf nach §§ 48 und 49 VwVfG NRW.
BBQ – Verwaltung verständlich erklärt.Mit Michael Neumann.
#BBQ #BBQPodcast #Verwaltungsrecht #VwVfGNRW #Verwaltungsakt #Verwaltungsfachangestellte #Umschulung #Ausbildung #ÖffentlicheVerwaltung
AVR komplettes Manuskript zum mitlesen und Downloaden
https://drive.google.com/file/d/1GfxxbeiIKRKCcBqHpHhyScssJVo9soNg/view?usp=drivesdk
Was macht Verwaltung eigentlich? Was ist ein Verwaltungsakt? Und wie findest du dich zwischen VwVfG NRW, VwGO und den vielen neuen Begriffen zurecht? In dieser Folge des BBQ-Podcasts nimmt dich Michael Neumann mit auf einen verständlichen Einstieg in das allgemeine Verwaltungsrecht.
Die Folge richtet sich besonders an angehende Verwaltungsfachangestellte, die gerade ihre Umschulung begonnen haben. Du brauchst kein Vorwissen: Mit einfachen Beispielen aus dem Behördenalltag bauen wir Schritt für Schritt eine Landkarte auf. Du sollst verstehen, wofür du eine Vorschrift brauchst und wie die einzelnen Regelungen zusammenhängen.
Wir beginnen mit der ersten wichtigen Unterscheidung: öffentliches Recht oder Privatrecht? Kauft eine Stadt einen Drucker, handelt sie grundsätzlich als Vertragspartnerin. Stoppt das Bauamt dagegen einen ungenehmigten Bau, nutzt es hoheitliche Befugnisse. Daran erklären wir hoheitliches und fiskalisches Handeln sowie den Unterschied zwischen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung.
Unser roter Faden ist das Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen. Es begleitet uns durch die Arbeit der Behörde: vom ersten Kontakt über die Sachverhaltsermittlung bis zur Entscheidung und ihrer Bekanntgabe. Die Verwaltungsgerichtsordnung lernen wir als Grundlage des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes kennen.
Diese Themen erwarten dich:
Einstieg und Zuständigkeit: Wann gilt das VwVfG NRW? Was ist eine Behörde? Welche Stelle ist örtlich zuständig? Außerdem werfen wir einen Blick auf elektronische Kommunikation, Amtshilfe und EU-Zusammenarbeit.
Das Verwaltungsverfahren: Was bedeutet ein nichtförmliches Verfahren? Wer kann beteiligt sein, wer kann wirksam handeln und wer darf sich vertreten lassen? Wir besprechen auch, warum Ausschluss und Befangenheit für neutrale Entscheidungen wichtig sind.
Ermitteln, beraten und beteiligen: Die Behörde untersucht den Sachverhalt von Amts wegen und berücksichtigt auch günstige Umstände. Du erfährst, welche Rolle Beratung, Beweismittel, Anhörung und Akteneinsicht spielen. Fristen, Wiedereinsetzung und Beglaubigungen ergänzen die wichtige Orientierung.
Der Verwaltungsakt: § 35 VwVfG NRW führt uns zum Herzstück des Verwaltungsrechts. Wir unterscheiden eine bloße Information von einer verbindlichen Regelung und betrachten Allgemeinverfügungen sowie belastende und begünstigende Verwaltungsakte. Auch Entscheidungen mit Doppelwirkung werden angesprochen.
Die Ausgestaltung der Entscheidung: Nebenbestimmungen, Bestimmtheit, Form, Rechtsbehelfsbelehrung, Zusicherung und Begründung zeigen, worauf es bei einem Verwaltungsakt ankommt. Beim Ermessen wird deutlich: Ein rechtlicher Entscheidungsspielraum bedeutet keine Willkür.
Bekanntgabe und weitere Bausteine: Wie erfährt der Betroffene von der Entscheidung? Wie hängen Bekanntgabe und Wirksamkeit zusammen? Außerdem geht es um die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten und die Genehmigungsfiktion.
Zum Abschluss ordnen wir die Rechtmäßigkeitsprüfung ein: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit und materielle Rechtmäßigkeit. Genau hier setzt die nächste Folge an. Dort vertiefen wir die Prüfung und beschäftigen uns mit Rücknahme und Widerruf nach §§ 48 und 49 VwVfG NRW.
BBQ – Verwaltung verständlich erklärt.Mit Michael Neumann.
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19 Minuten
Staatsrecht – Sonderfolge 1: Die Staatsstrukturprinzipien vertieft
In dieser Sonderfolge des BBQ Podcast Verwaltung vertieft Andreas Kötting vier zentrale Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes: das Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Demokratieprinzip.
Ausgangspunkt ist Artikel 20 GG. Nachdem wir uns in der vorherigen Folge einen ersten Überblick über die Staatsstrukturprinzipien verschafft haben, gehen wir diesmal einen Schritt weiter und betrachten ihre Bedeutung für Staat, Verwaltung und Verfassungsordnung genauer.
Beim Bundesstaatsprinzip geht es um die Verteilung staatlicher Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Dabei unterscheiden wir zwischen der horizontalen Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative – und der vertikalen Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Anhand praktischer Beispiele, etwa aus dem Polizeirecht, wird deutlich, warum nicht jede staatliche Aufgabe automatisch vom Bund wahrgenommen wird.
Anschließend betrachten wir das Republikprinzip. Dabei unterscheiden wir zwischen Staatsform, Regierungsform und tatsächlicher Form politischer Herrschaft. Deutschland ist eine Republik und besitzt kein erbliches Staatsoberhaupt. Gleichzeitig wird deutlich, dass weder die Bezeichnung „Republik“ automatisch Demokratie garantiert noch eine Monarchie zwangsläufig undemokratisch sein muss.
Beim Sozialstaatsprinzip steht die soziale Verantwortung des Staates im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber gestaltet konkret aus, wie soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich verwirklicht werden. Gerade für Verwaltungsfachangestellte ist dieses Prinzip von großer praktischer Bedeutung – beispielsweise bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe oder in den Sozialversicherungssystemen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Demokratieprinzip. Wir beschäftigen uns mit der demokratischen Legitimation staatlicher Herrschaft und den fünf Wahlrechtsgrundsätzen für die Bundestagswahl:
allgemein – unmittelbar – frei – gleich – geheim.
Außerdem geht es um die wehrhafte beziehungsweise streitbare Demokratie. Wir schauen uns an, warum eine freiheitliche Demokratie politischen Wettbewerb, Opposition und Kritik schützt, gleichzeitig aber verfassungsrechtliche Instrumente besitzt, um ihre freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen.
Dabei werfen wir unter anderem einen Blick auf Artikel 21 GG, Artikel 18 GG und Artikel 9 Absatz 2 GG.
Zum Abschluss bereitet die Folge bereits die nächste Sonderfolge vor. Dort beschäftigen wir uns mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gewaltenteilungsprinzip, mit Gewaltenverschränkung, gegenseitiger Kontrolle staatlicher Organe und den Gedanken von Charles de Montesquieu.
️ BBQ Podcast Verwaltung – verstehen, anwenden, sicher werden.
#BBQPodcast #BBQVerwaltung #Staatsrecht #StaatsUndEuroparecht #Grundgesetz #Staatsstrukturprinzipien #Artikel20GG #Bundesstaatsprinzip #Republikprinzip #Sozialstaatsprinzip #Demokratieprinzip #Gewaltenteilung #WehrhafteDemokratie #Wahlrechtsgrundsätze #Verfassungsrecht #ÖffentlichesRecht #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #Prüfungsvorbereitung #Kommunalverwaltung #ÖffentlicheVerwaltung #AndreasKötting
In dieser Sonderfolge des BBQ Podcast Verwaltung vertieft Andreas Kötting vier zentrale Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes: das Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip, das Sozialstaatsprinzip und das Demokratieprinzip.
Ausgangspunkt ist Artikel 20 GG. Nachdem wir uns in der vorherigen Folge einen ersten Überblick über die Staatsstrukturprinzipien verschafft haben, gehen wir diesmal einen Schritt weiter und betrachten ihre Bedeutung für Staat, Verwaltung und Verfassungsordnung genauer.
Beim Bundesstaatsprinzip geht es um die Verteilung staatlicher Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern. Dabei unterscheiden wir zwischen der horizontalen Gewaltenteilung – Legislative, Exekutive und Judikative – und der vertikalen Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Anhand praktischer Beispiele, etwa aus dem Polizeirecht, wird deutlich, warum nicht jede staatliche Aufgabe automatisch vom Bund wahrgenommen wird.
Anschließend betrachten wir das Republikprinzip. Dabei unterscheiden wir zwischen Staatsform, Regierungsform und tatsächlicher Form politischer Herrschaft. Deutschland ist eine Republik und besitzt kein erbliches Staatsoberhaupt. Gleichzeitig wird deutlich, dass weder die Bezeichnung „Republik“ automatisch Demokratie garantiert noch eine Monarchie zwangsläufig undemokratisch sein muss.
Beim Sozialstaatsprinzip steht die soziale Verantwortung des Staates im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber gestaltet konkret aus, wie soziale Sicherheit und sozialer Ausgleich verwirklicht werden. Gerade für Verwaltungsfachangestellte ist dieses Prinzip von großer praktischer Bedeutung – beispielsweise bei Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe oder in den Sozialversicherungssystemen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Demokratieprinzip. Wir beschäftigen uns mit der demokratischen Legitimation staatlicher Herrschaft und den fünf Wahlrechtsgrundsätzen für die Bundestagswahl:
allgemein – unmittelbar – frei – gleich – geheim.
Außerdem geht es um die wehrhafte beziehungsweise streitbare Demokratie. Wir schauen uns an, warum eine freiheitliche Demokratie politischen Wettbewerb, Opposition und Kritik schützt, gleichzeitig aber verfassungsrechtliche Instrumente besitzt, um ihre freiheitliche demokratische Grundordnung zu verteidigen.
Dabei werfen wir unter anderem einen Blick auf Artikel 21 GG, Artikel 18 GG und Artikel 9 Absatz 2 GG.
Zum Abschluss bereitet die Folge bereits die nächste Sonderfolge vor. Dort beschäftigen wir uns mit dem Rechtsstaatsprinzip und dem Gewaltenteilungsprinzip, mit Gewaltenverschränkung, gegenseitiger Kontrolle staatlicher Organe und den Gedanken von Charles de Montesquieu.
️ BBQ Podcast Verwaltung – verstehen, anwenden, sicher werden.
#BBQPodcast #BBQVerwaltung #Staatsrecht #StaatsUndEuroparecht #Grundgesetz #Staatsstrukturprinzipien #Artikel20GG #Bundesstaatsprinzip #Republikprinzip #Sozialstaatsprinzip #Demokratieprinzip #Gewaltenteilung #WehrhafteDemokratie #Wahlrechtsgrundsätze #Verfassungsrecht #ÖffentlichesRecht #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #Prüfungsvorbereitung #Kommunalverwaltung #ÖffentlicheVerwaltung #AndreasKötting
18 Minuten
BBQ Podcast Verwaltung – Staats- und Europarecht Teil 2: Die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes
Wie ist die Bundesrepublik Deutschland eigentlich organisiert? Welche grundlegenden Prinzipien bestimmen unseren Staat – und warum sind sie für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung so wichtig?
In Teil 2 unserer Reihe zum Staats- und Europarecht macht Andreas Kötting, Fachbereichsleiter VFA bei BBQ, genau dort weiter, wo er in Folge 1 aufgehört hat.
Nachdem wir uns dort mit der Frage beschäftigt haben, was einen Staat ausmacht, und die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek mit Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt kennengelernt haben, richtet sich der Blick nun auf die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Einstieg wird noch einmal eine wichtige Abgrenzung vorgenommen: Ist eine Kommune wie die Stadt Düsseldorf selbst ein Staat? Obwohl eine Stadt über ein eigenes Gebiet, Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine Verwaltung verfügt, besitzt sie weder ein eigenes Staatsvolk noch eine eigenständige Staatsgewalt im staatsrechtlichen Sinne.
Im Mittelpunkt der Folge steht anschließend Artikel 20 des Grundgesetzes. Er enthält die zentralen Staatsstrukturprinzipien unserer Verfassungsordnung.
Andreas Kötting erklärt zunächst das Republikprinzip und die Abgrenzung zur Monarchie. Danach geht es um das Bundesstaatsprinzip und die Aufteilung staatlicher Gewalt zwischen Bund und den 16 Bundesländern. Dabei wird auch der Unterschied zwischen der vertikalen Gewaltenteilung und der horizontalen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Sozialstaatsprinzip. Der Staat übernimmt Verantwortung für soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich – ein Prinzip, das Verwaltungsfachangestellten unter anderem im Sozialrecht, beim Wohngeld oder in der Kinder- und Jugendhilfe begegnet.
Mit Artikel 20 Absatz 2 GG folgt das Demokratieprinzip und der zentrale Satz:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Neben Volkssouveränität, Wahlen und demokratischer Legitimation wird auch die Idee der wehrhaften beziehungsweise streitbaren Demokratie angesprochen.
Besonders wichtig für die Verwaltungspraxis ist das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 3 GG. Zwei Merksätze stehen dabei im Mittelpunkt:
Kein Handeln gegen Gesetz – Vorrang des Gesetzes.
Kein Handeln ohne Gesetz – Vorbehalt des Gesetzes.
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Ergänzend wird mit Artikel 19 Absatz 4 GG erklärt, warum Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen können.
Zum Abschluss behandelt die Folge Artikel 20 Absatz 4 GG und das Widerstandsrecht. Dabei wird deutlich, dass es sich nicht um ein allgemeines Recht zum Ungehorsam handelt, sondern um ein äußerstes Mittel zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.
Damit schafft Teil 2 die Grundlage für die nächsten Folgen: Nachdem wir wissen, was ein Staat ist und nach welchen Prinzipien Deutschland organisiert ist, geht es anschließend um die Verfassungsorgane des Bundes – insbesondere um Bundestag und Bundesrat.
BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich erklärt.
#BBQPodcast #Verwaltung #Staatsrecht #Grundgesetz #Artikel20 #Demokratie #Bundesstaat #Sozialstaat #VFA #Prüfungsvorbereitung
Wie ist die Bundesrepublik Deutschland eigentlich organisiert? Welche grundlegenden Prinzipien bestimmen unseren Staat – und warum sind sie für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung so wichtig?
In Teil 2 unserer Reihe zum Staats- und Europarecht macht Andreas Kötting, Fachbereichsleiter VFA bei BBQ, genau dort weiter, wo er in Folge 1 aufgehört hat.
Nachdem wir uns dort mit der Frage beschäftigt haben, was einen Staat ausmacht, und die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek mit Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt kennengelernt haben, richtet sich der Blick nun auf die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Zum Einstieg wird noch einmal eine wichtige Abgrenzung vorgenommen: Ist eine Kommune wie die Stadt Düsseldorf selbst ein Staat? Obwohl eine Stadt über ein eigenes Gebiet, Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine Verwaltung verfügt, besitzt sie weder ein eigenes Staatsvolk noch eine eigenständige Staatsgewalt im staatsrechtlichen Sinne.
Im Mittelpunkt der Folge steht anschließend Artikel 20 des Grundgesetzes. Er enthält die zentralen Staatsstrukturprinzipien unserer Verfassungsordnung.
Andreas Kötting erklärt zunächst das Republikprinzip und die Abgrenzung zur Monarchie. Danach geht es um das Bundesstaatsprinzip und die Aufteilung staatlicher Gewalt zwischen Bund und den 16 Bundesländern. Dabei wird auch der Unterschied zwischen der vertikalen Gewaltenteilung und der horizontalen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative erläutert.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Sozialstaatsprinzip. Der Staat übernimmt Verantwortung für soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich – ein Prinzip, das Verwaltungsfachangestellten unter anderem im Sozialrecht, beim Wohngeld oder in der Kinder- und Jugendhilfe begegnet.
Mit Artikel 20 Absatz 2 GG folgt das Demokratieprinzip und der zentrale Satz:
„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“
Neben Volkssouveränität, Wahlen und demokratischer Legitimation wird auch die Idee der wehrhaften beziehungsweise streitbaren Demokratie angesprochen.
Besonders wichtig für die Verwaltungspraxis ist das Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 3 GG. Zwei Merksätze stehen dabei im Mittelpunkt:
Kein Handeln gegen Gesetz – Vorrang des Gesetzes.
Kein Handeln ohne Gesetz – Vorbehalt des Gesetzes.
Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Ergänzend wird mit Artikel 19 Absatz 4 GG erklärt, warum Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln grundsätzlich gerichtlich überprüfen lassen können.
Zum Abschluss behandelt die Folge Artikel 20 Absatz 4 GG und das Widerstandsrecht. Dabei wird deutlich, dass es sich nicht um ein allgemeines Recht zum Ungehorsam handelt, sondern um ein äußerstes Mittel zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.
Damit schafft Teil 2 die Grundlage für die nächsten Folgen: Nachdem wir wissen, was ein Staat ist und nach welchen Prinzipien Deutschland organisiert ist, geht es anschließend um die Verfassungsorgane des Bundes – insbesondere um Bundestag und Bundesrat.
BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich erklärt.
#BBQPodcast #Verwaltung #Staatsrecht #Grundgesetz #Artikel20 #Demokratie #Bundesstaat #Sozialstaat #VFA #Prüfungsvorbereitung
29 Minuten
BBQ Podcast VerwaltungStaats- und Europarecht – Teil 1: Was ist ein Staat?
Was macht einen Staat eigentlich zum Staat? Warum braucht ihr Staatsrecht, wenn ihr später in einer Stadtverwaltung, einer Gemeinde oder einem Landkreis arbeitet? Mit dieser Folge beginnt unser neuer Themenbereich Staats- und Europarecht. Erstmals spricht Andreas Kötting selbst im BBQ Podcast Verwaltung: Als Dozent führt er euch verständlich und mit anschaulichen Beispielen durch die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung.
Im Mittelpunkt steht die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek. Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt bilden das Fundament der Folge. Gemeinsam schauen wir darauf, was hinter diesen Begriffen steckt und warum sie für eure Umschulung und euren späteren Verwaltungsalltag wichtig sind. Dabei unterscheiden wir die Frage, ob ein Staat besteht, von der Bewertung seiner politischen Ordnung.
Beim Staatsvolk geht es um die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat. Ihr erfahrt, warum Staatsvolk, Bevölkerung und Nation unterschiedliche Begriffe sind und weshalb weder der Wohnort noch eine gemeinsame Sprache allein über die Staatsangehörigkeit entscheiden. Artikel 116 Absatz 1 GG und der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ aus Artikel 20 Absatz 2 GG stellen den Bezug zum Grundgesetz her. Auch der Unterschied zwischen Staatsvolk und Wahlvolk wird angesprochen.
Anschließend geht es um das Staatsgebiet: Wo beginnt es, wo endet es – und gehört das Meer eigentlich dazu? Von der deutschen Nordseeküste führt uns der Blick zum Küstenmeer mit seiner grundsätzlich geltenden Zwölf-Seemeilen-Grenze. Darüber hinaus lernen wir die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel kennen. Die Folge erklärt, warum besondere souveräne Rechte zur Nutzung von Ressourcen nicht dasselbe sind wie die Zugehörigkeit zum Staatsgebiet.
Auch verbreitete Missverständnisse werden aufgegriffen: Ist die französische Botschaft in Berlin französisches Staatsgebiet? Werden amerikanisch genutzte Militärstützpunkte in Deutschland zu amerikanischem Territorium? Und was unterscheidet solche besonderen Rechtsstellungen von echten Exklaven und Enklaven? Beispiele wie Büsingen am Hochrhein und Campione d’Italia machen diese Unterschiede anschaulich.
Das dritte Element ist die Staatsgewalt. Hier geht es darum, wie verbindliche Regeln entstehen, angewendet und durchgesetzt werden. Mit Montesquieu begegnet uns der Gedanke der Gewaltenteilung: Staatliche Macht soll begrenzt und kontrolliert werden. Ihr lernt Legislative, Exekutive und Judikative kennen – also Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Sprachliche Eselsbrücken helfen euch, die Begriffe einzuordnen und zu behalten.
Besonders wichtig für angehende Verwaltungsfachangestellte: Die Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung. Wir unterscheiden den gubernativen Bereich der politischen Staatsleitung vom administrativen Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ob Antrag, Genehmigung oder Gebührenbescheid: Hier wird deutlich, wie eng euer späterer Beruf mit staatlicher Gewalt, Zuständigkeiten und der Bindung an Gesetz und Recht zusammenhängt. Auch die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gehört dazu.
Zum Abschluss werfen wir einen ersten Blick auf Staatlichkeit, Anerkennung und Souveränität. Damit bereiten wir zugleich die spätere Verbindung zum Europarecht vor. In der nächsten Folge geht es um demokratische Legitimation: Warum darf der Staat Macht ausüben, und wie lässt sich Verwaltungshandeln auf den Willen des Volkes zurückführen?
Eine verständliche Einführung für Umschülerinnen und Umschüler in den Verwaltungsberufen – zum Einstieg, Wiederholen und Weiterdenken.
#BBQPodcast #AllgemeinesVerwaltungsrecht #VerwaltungVerständlichErklärt #Verwaltungsrecht #VwVfG #VwVfGNRW #Verwaltungsakt #VwGO #Rechtsbehelf #Rücknahme #Widerruf #VFA #Verwaltungsfachangestellte #Prüfungsvorbereitung #BBQ
Was macht einen Staat eigentlich zum Staat? Warum braucht ihr Staatsrecht, wenn ihr später in einer Stadtverwaltung, einer Gemeinde oder einem Landkreis arbeitet? Mit dieser Folge beginnt unser neuer Themenbereich Staats- und Europarecht. Erstmals spricht Andreas Kötting selbst im BBQ Podcast Verwaltung: Als Dozent führt er euch verständlich und mit anschaulichen Beispielen durch die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung.
Im Mittelpunkt steht die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek. Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt bilden das Fundament der Folge. Gemeinsam schauen wir darauf, was hinter diesen Begriffen steckt und warum sie für eure Umschulung und euren späteren Verwaltungsalltag wichtig sind. Dabei unterscheiden wir die Frage, ob ein Staat besteht, von der Bewertung seiner politischen Ordnung.
Beim Staatsvolk geht es um die rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat. Ihr erfahrt, warum Staatsvolk, Bevölkerung und Nation unterschiedliche Begriffe sind und weshalb weder der Wohnort noch eine gemeinsame Sprache allein über die Staatsangehörigkeit entscheiden. Artikel 116 Absatz 1 GG und der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ aus Artikel 20 Absatz 2 GG stellen den Bezug zum Grundgesetz her. Auch der Unterschied zwischen Staatsvolk und Wahlvolk wird angesprochen.
Anschließend geht es um das Staatsgebiet: Wo beginnt es, wo endet es – und gehört das Meer eigentlich dazu? Von der deutschen Nordseeküste führt uns der Blick zum Küstenmeer mit seiner grundsätzlich geltenden Zwölf-Seemeilen-Grenze. Darüber hinaus lernen wir die ausschließliche Wirtschaftszone und den Festlandsockel kennen. Die Folge erklärt, warum besondere souveräne Rechte zur Nutzung von Ressourcen nicht dasselbe sind wie die Zugehörigkeit zum Staatsgebiet.
Auch verbreitete Missverständnisse werden aufgegriffen: Ist die französische Botschaft in Berlin französisches Staatsgebiet? Werden amerikanisch genutzte Militärstützpunkte in Deutschland zu amerikanischem Territorium? Und was unterscheidet solche besonderen Rechtsstellungen von echten Exklaven und Enklaven? Beispiele wie Büsingen am Hochrhein und Campione d’Italia machen diese Unterschiede anschaulich.
Das dritte Element ist die Staatsgewalt. Hier geht es darum, wie verbindliche Regeln entstehen, angewendet und durchgesetzt werden. Mit Montesquieu begegnet uns der Gedanke der Gewaltenteilung: Staatliche Macht soll begrenzt und kontrolliert werden. Ihr lernt Legislative, Exekutive und Judikative kennen – also Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung. Sprachliche Eselsbrücken helfen euch, die Begriffe einzuordnen und zu behalten.
Besonders wichtig für angehende Verwaltungsfachangestellte: Die Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung. Wir unterscheiden den gubernativen Bereich der politischen Staatsleitung vom administrativen Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ob Antrag, Genehmigung oder Gebührenbescheid: Hier wird deutlich, wie eng euer späterer Beruf mit staatlicher Gewalt, Zuständigkeiten und der Bindung an Gesetz und Recht zusammenhängt. Auch die kommunale Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gehört dazu.
Zum Abschluss werfen wir einen ersten Blick auf Staatlichkeit, Anerkennung und Souveränität. Damit bereiten wir zugleich die spätere Verbindung zum Europarecht vor. In der nächsten Folge geht es um demokratische Legitimation: Warum darf der Staat Macht ausüben, und wie lässt sich Verwaltungshandeln auf den Willen des Volkes zurückführen?
Eine verständliche Einführung für Umschülerinnen und Umschüler in den Verwaltungsberufen – zum Einstieg, Wiederholen und Weiterdenken.
#BBQPodcast #AllgemeinesVerwaltungsrecht #VerwaltungVerständlichErklärt #Verwaltungsrecht #VwVfG #VwVfGNRW #Verwaltungsakt #VwGO #Rechtsbehelf #Rücknahme #Widerruf #VFA #Verwaltungsfachangestellte #Prüfungsvorbereitung #BBQ
24 Minuten
Methodik der Rechtsanwendung – Teil 3: Sicher prüfen, verständlich begründen
Wie wird aus einem Sachverhalt ein überzeugendes Gutachten? Im dritten Teil unserer Reihe im BBQ-Podcast führen wir die Grundlagen zusammen und zeigen euch, wie ihr bei neuen Fällen Schritt für Schritt zu einer begründeten Lösung kommt. Im Mittelpunkt stehen der Vergleich von Verwaltungsrecht und BGB, die richtige Schwerpunktsetzung und typische Fehler in Klausuren.
Im Verwaltungsrecht fragen wir: Darf die Behörde diese Maßnahme treffen? Dabei orientieren wir uns an Ermächtigungsgrundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit. Im BGB lautet die Leitfrage dagegen: Wer will was von wem woraus? Hier prüfen wir, ob ein Anspruch entstanden, erloschen und durchsetzbar ist. Ihr erfahrt, weshalb die formelle Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung etwas anderes ist als die Form eines Vertrags – und welche juristische Denkmethode beide Rechtsgebiete verbindet.
Unser gemeinsames Werkzeug bleibt ODSE: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Besonders beschäftigen wir uns mit der Subsumtion. Wie verbindet ihr eine abstrakte gesetzliche Voraussetzung mit den konkreten Tatsachen? Warum genügt es nicht, einen Paragraphen zu nennen oder zu behaupten, ein Merkmal sei erfüllt? Ein einfaches Beispiel zeigt die Denkbewegung, die ihr später auch bei Begriffen wie Gefahr, Zuverlässigkeit oder Angemessenheit benötigt.
Außerdem erfahrt ihr, wie ihr rechtliche Hinweise im Sachverhalt erkennt: Altersangaben, Handeln im fremden Namen, fehlende Anhörungen oder bestimmte Zeitpunkte können auf entscheidende Prüfungsfragen hinweisen. Auch Wörter wie „kann“, „muss“, „und“, „oder“ und „insbesondere“ verdienen Aufmerksamkeit. Wir besprechen, wie ihr den Sachverhalt gezielt lest, wichtige Angaben ordnet und den passenden Tatbestandsmerkmalen zuweist.
Für eure Prüfungsvorbereitung klären wir, wann ihr den Gutachtenstil ausführlich ausformulieren solltet und wann eine kurze Feststellung reicht. Was passiert, wenn eine notwendige Voraussetzung fehlt? Wann kann eine hilfsgutachtliche Prüfung sinnvoll sein? Dazu kommen typische Klausurfehler, anschauliche Merkbilder und ein gedankliches Prüfungsgespräch für Verwaltungsrecht und BGB. Eine kompakte 30-Sekunden-Wiederholung bündelt die wichtigsten Schritte.
Die Botschaft: Ihr müsst nicht jeden Fall schon kennen. Entscheidend ist, dass ihr eine Lösung nachvollziehbar entwickeln könnt.
Ein Hinweis zu den Begleitmaterialien: Die Skripte stehen auch als Übersetzungen zur Verfügung. Ihr findet diese in Anlage 2 sowie bei den Folgen 2 und 3. Nutzt sie gerne, um die Inhalte nachzulesen und euer Verständnis zu vertiefen.
Und es geht weiter: Die nächsten Projekte zu einem Rechtsmodul und einem Wirtschaftsmodul sind bereits in Arbeit! Welche Themen möchtet ihr als Nächstes hören? Wünscht ihr euch BGB, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht – oder lieber kommunale Buchführung, Haushaltsplanung und Kosten- und Leistungsrechnung? Schickt uns eure Themenwünsche und Fragen. Was fällt euch im Unterricht schwer, und was sollen wir ausführlicher erklären?
Viel Freude beim Zuhören und Weiterlernen! Euer Michael Neumann
Wie wird aus einem Sachverhalt ein überzeugendes Gutachten? Im dritten Teil unserer Reihe im BBQ-Podcast führen wir die Grundlagen zusammen und zeigen euch, wie ihr bei neuen Fällen Schritt für Schritt zu einer begründeten Lösung kommt. Im Mittelpunkt stehen der Vergleich von Verwaltungsrecht und BGB, die richtige Schwerpunktsetzung und typische Fehler in Klausuren.
Im Verwaltungsrecht fragen wir: Darf die Behörde diese Maßnahme treffen? Dabei orientieren wir uns an Ermächtigungsgrundlage, formeller und materieller Rechtmäßigkeit. Im BGB lautet die Leitfrage dagegen: Wer will was von wem woraus? Hier prüfen wir, ob ein Anspruch entstanden, erloschen und durchsetzbar ist. Ihr erfahrt, weshalb die formelle Rechtmäßigkeit einer Behördenentscheidung etwas anderes ist als die Form eines Vertrags – und welche juristische Denkmethode beide Rechtsgebiete verbindet.
Unser gemeinsames Werkzeug bleibt ODSE: Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Besonders beschäftigen wir uns mit der Subsumtion. Wie verbindet ihr eine abstrakte gesetzliche Voraussetzung mit den konkreten Tatsachen? Warum genügt es nicht, einen Paragraphen zu nennen oder zu behaupten, ein Merkmal sei erfüllt? Ein einfaches Beispiel zeigt die Denkbewegung, die ihr später auch bei Begriffen wie Gefahr, Zuverlässigkeit oder Angemessenheit benötigt.
Außerdem erfahrt ihr, wie ihr rechtliche Hinweise im Sachverhalt erkennt: Altersangaben, Handeln im fremden Namen, fehlende Anhörungen oder bestimmte Zeitpunkte können auf entscheidende Prüfungsfragen hinweisen. Auch Wörter wie „kann“, „muss“, „und“, „oder“ und „insbesondere“ verdienen Aufmerksamkeit. Wir besprechen, wie ihr den Sachverhalt gezielt lest, wichtige Angaben ordnet und den passenden Tatbestandsmerkmalen zuweist.
Für eure Prüfungsvorbereitung klären wir, wann ihr den Gutachtenstil ausführlich ausformulieren solltet und wann eine kurze Feststellung reicht. Was passiert, wenn eine notwendige Voraussetzung fehlt? Wann kann eine hilfsgutachtliche Prüfung sinnvoll sein? Dazu kommen typische Klausurfehler, anschauliche Merkbilder und ein gedankliches Prüfungsgespräch für Verwaltungsrecht und BGB. Eine kompakte 30-Sekunden-Wiederholung bündelt die wichtigsten Schritte.
Die Botschaft: Ihr müsst nicht jeden Fall schon kennen. Entscheidend ist, dass ihr eine Lösung nachvollziehbar entwickeln könnt.
Ein Hinweis zu den Begleitmaterialien: Die Skripte stehen auch als Übersetzungen zur Verfügung. Ihr findet diese in Anlage 2 sowie bei den Folgen 2 und 3. Nutzt sie gerne, um die Inhalte nachzulesen und euer Verständnis zu vertiefen.
Und es geht weiter: Die nächsten Projekte zu einem Rechtsmodul und einem Wirtschaftsmodul sind bereits in Arbeit! Welche Themen möchtet ihr als Nächstes hören? Wünscht ihr euch BGB, Sozialrecht oder Verwaltungsrecht – oder lieber kommunale Buchführung, Haushaltsplanung und Kosten- und Leistungsrechnung? Schickt uns eure Themenwünsche und Fragen. Was fällt euch im Unterricht schwer, und was sollen wir ausführlicher erklären?
Viel Freude beim Zuhören und Weiterlernen! Euer Michael Neumann
7 Minuten
In dieser Folge in eigener Sache gibt Michael Neumann einen kurzen Ausblick auf die Weiterentwicklung des BBQ-Podcasts. Künftig werden in den Folgen ergänzende Dokumente, Fälle, Prüfungsschemata und mehrsprachige Übersetzungen verlinkt. Zusätzlich ist geplant, die Inhalte als audiovisuelle Beiträge auf YouTube bereitzustellen. Michael lädt alle Zuhörerinnen und Zuhörer dazu ein, eigene Wünsche, Ideen und Anregungen einzureichen, und bedankt sich herzlich für die große Resonanz und Unterstützung. Und wenn Ihr auch mal eine freie Folge wünscht, wo wir einfach mal nur reden, sagt uns Bescheid!
Kontaktiert uns unter: kontak.bbqpodcast@gmail.com
Bis zur nächsten Folge! Euer Michael Neumann
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Kontaktiert uns unter: kontak.bbqpodcast@gmail.com
Bis zur nächsten Folge! Euer Michael Neumann
#BBQPodcast #VerwaltungVerständlichErklärt #BBQ #Verwaltungsfachangestellte #VFA #ÖffentlicheVerwaltung #Umschulung #Verwaltung #Verwaltungswissen #Prüfungsvorbereitung #Lernen #Kommunalverwaltung #NRW
30 Minuten
In Teil 1 unserer Podcastreihe „Methodik der Rechtsanwendung“ haben wir die Grundlagen für die Bearbeitung rechtlicher Fälle erläutert. Im Mittelpunkt standen der Aufbau einer Prüfung, das Lesen von Rechtsnormen, das Zusammenspiel von Tatbestand und Rechtsfolge sowie der Gutachtenstil mit Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis. Dabei wurde deutlich: In einer Prüfung genügt es nicht, nur das richtige Ergebnis zu nennen. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer und rechtlich begründeter Lösungsweg.
Teil 2 knüpft unmittelbar daran an. Nachdem im ersten Teil das methodische Fundament gelegt wurde, tauchen wir nun in konkrete Fälle ein. Wir zeigen, wie ein Sachverhalt gelesen, geordnet und auf die entscheidenden Informationen reduziert wird. Anschließend wird geprüft, welche Rechtsnorm einschlägig ist, welche Voraussetzungen sie enthält und wie die Angaben des Falles darunter eingeordnet werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen Fallgestaltungen. Anhand des Mittelsbach-Falls betrachten wir die formelle Rechtmäßigkeit. Zuständigkeit, Verfahren und Form werden in eine sinnvolle Prüfungsreihenfolge gebracht. Zugleich wird deutlich, wie wichtig es ist, die Aufgabenstellung genau zu lesen und nur das zu prüfen, was tatsächlich verlangt wird.
Anschließend wird anhand eines Hausverbots die materielle Rechtmäßigkeit vertieft. Hier geht es um die richtige Rechtsgrundlage, die gesetzlichen Voraussetzungen sowie um Ermessen und Verhältnismäßigkeit. Die Hörerinnen und Hörer erfahren, wie geprüft wird, ob eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist und wie diese Prüfung in ein Gutachten eingebaut werden kann.
Danach wechseln wir in das Privatrecht. An einem Fall rund um einen Gaming-Laptop wird gezeigt, wie Anspruchsgrundlagen erkannt, Willenserklärungen geprüft und die rechtlichen Beziehungen zwischen mehreren Beteiligten geordnet werden. Darauf aufbauend behandeln wir Stellvertretung und Anfechtung. Auch hier bleibt die Methode gleich: Rechtsfrage erkennen, passende Norm finden, Tatbestandsmerkmale prüfen, subsumieren und ein begründetes Ergebnis formulieren.
Auch typische Fehler werden angesprochen: vorschnelle Ergebnisse, fehlende Definitionen, eine zu kurze Subsumtion, die Prüfung nicht einschlägiger Vorschriften oder ungeordnetes Wissen. Gute Fallbearbeitung bedeutet dagegen, nur das zu prüfen, was für die konkrete Rechtsfrage erforderlich ist, und jeden Schritt verständlich zu begründen.
Die Folge richtet sich besonders an Umschülerinnen und Umschüler zum Verwaltungsfachangestellten. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf Klausuren, mündliche Prüfungen und praktische Übungen. Ziel ist es, mehr Sicherheit beim Aufbau einer Lösung zu gewinnen und längere Sachverhalte systematisch bearbeiten zu können.
Die Methodik der Rechtsanwendung bildet zugleich die Grundlage für weitere Module unseres Podcasts. Ob Allgemeines Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht oder BGB: Immer wieder müssen Rechtsgrundlage, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion und Ergebnis miteinander verbunden werden.
Der Fall „Mittelsbach“ - Formelle Rechtmäßigkeit
https://drive.google.com/file/d/1KZ7JtYSQFnJP1FYl5DcheBw-decdclU0/view?usp=drivesdk
Der Fall „Hausverbot Bibliothek“ - Materielle Rechtmäßigkeit
https://drive.google.com/file/d/1wHJawFmE-JEvb9lUbKSTmwNyIyOyaPcd/view?usp=drivesdk
Der Fall „Gaming Laptop“ BGB
https://docs.google.com/document/d/1wveKWOre17Ze1y4nqW1V4iXA55_-9q5a/edit?usp=drivesdk&ouid=112978239684525566278&rtpof=true&sd=true
Ukrainisches Skript zum nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1fPuTAZccBxe4JODZhVjeguu_eXPpma3d/view?usp=drivesdk
#BBQPodcast #MethodikDerRechtsanwendung #Gutachtenstil #VerwaltungVerständlichErklärt #Rechtsanwendung #Subsumtion #VFA #Verwaltungsfachangestellte #Rechtsprüfung #Fallbearbeitung #Verwaltungsrecht #Prüfung #Prüfungsvorbereitung #Umschulung #BBQ
Teil 2 knüpft unmittelbar daran an. Nachdem im ersten Teil das methodische Fundament gelegt wurde, tauchen wir nun in konkrete Fälle ein. Wir zeigen, wie ein Sachverhalt gelesen, geordnet und auf die entscheidenden Informationen reduziert wird. Anschließend wird geprüft, welche Rechtsnorm einschlägig ist, welche Voraussetzungen sie enthält und wie die Angaben des Falles darunter eingeordnet werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf verwaltungsrechtlichen Fallgestaltungen. Anhand des Mittelsbach-Falls betrachten wir die formelle Rechtmäßigkeit. Zuständigkeit, Verfahren und Form werden in eine sinnvolle Prüfungsreihenfolge gebracht. Zugleich wird deutlich, wie wichtig es ist, die Aufgabenstellung genau zu lesen und nur das zu prüfen, was tatsächlich verlangt wird.
Anschließend wird anhand eines Hausverbots die materielle Rechtmäßigkeit vertieft. Hier geht es um die richtige Rechtsgrundlage, die gesetzlichen Voraussetzungen sowie um Ermessen und Verhältnismäßigkeit. Die Hörerinnen und Hörer erfahren, wie geprüft wird, ob eine Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist und wie diese Prüfung in ein Gutachten eingebaut werden kann.
Danach wechseln wir in das Privatrecht. An einem Fall rund um einen Gaming-Laptop wird gezeigt, wie Anspruchsgrundlagen erkannt, Willenserklärungen geprüft und die rechtlichen Beziehungen zwischen mehreren Beteiligten geordnet werden. Darauf aufbauend behandeln wir Stellvertretung und Anfechtung. Auch hier bleibt die Methode gleich: Rechtsfrage erkennen, passende Norm finden, Tatbestandsmerkmale prüfen, subsumieren und ein begründetes Ergebnis formulieren.
Auch typische Fehler werden angesprochen: vorschnelle Ergebnisse, fehlende Definitionen, eine zu kurze Subsumtion, die Prüfung nicht einschlägiger Vorschriften oder ungeordnetes Wissen. Gute Fallbearbeitung bedeutet dagegen, nur das zu prüfen, was für die konkrete Rechtsfrage erforderlich ist, und jeden Schritt verständlich zu begründen.
Die Folge richtet sich besonders an Umschülerinnen und Umschüler zum Verwaltungsfachangestellten. Sie eignet sich zur Vorbereitung auf Klausuren, mündliche Prüfungen und praktische Übungen. Ziel ist es, mehr Sicherheit beim Aufbau einer Lösung zu gewinnen und längere Sachverhalte systematisch bearbeiten zu können.
Die Methodik der Rechtsanwendung bildet zugleich die Grundlage für weitere Module unseres Podcasts. Ob Allgemeines Verwaltungsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Arbeitsrecht oder BGB: Immer wieder müssen Rechtsgrundlage, Tatbestandsmerkmale, Subsumtion und Ergebnis miteinander verbunden werden.
Der Fall „Mittelsbach“ - Formelle Rechtmäßigkeit
https://drive.google.com/file/d/1KZ7JtYSQFnJP1FYl5DcheBw-decdclU0/view?usp=drivesdk
Der Fall „Hausverbot Bibliothek“ - Materielle Rechtmäßigkeit
https://drive.google.com/file/d/1wHJawFmE-JEvb9lUbKSTmwNyIyOyaPcd/view?usp=drivesdk
Der Fall „Gaming Laptop“ BGB
https://docs.google.com/document/d/1wveKWOre17Ze1y4nqW1V4iXA55_-9q5a/edit?usp=drivesdk&ouid=112978239684525566278&rtpof=true&sd=true
Ukrainisches Skript zum nachlesen:
https://drive.google.com/file/d/1fPuTAZccBxe4JODZhVjeguu_eXPpma3d/view?usp=drivesdk
#BBQPodcast #MethodikDerRechtsanwendung #Gutachtenstil #VerwaltungVerständlichErklärt #Rechtsanwendung #Subsumtion #VFA #Verwaltungsfachangestellte #Rechtsprüfung #Fallbearbeitung #Verwaltungsrecht #Prüfung #Prüfungsvorbereitung #Umschulung #BBQ
41 Minuten
Teil 1 – Methodik der Rechtsanwendung: Grundlagen und Öffentliches Recht
Wie wird aus einem alltäglichen Sachverhalt eigentlich eine juristisch nachvollziehbare Lösung? Warum reicht es in einer Prüfung nicht aus, lediglich einen passenden Paragraphen zu nennen? Und was bedeuten Begriffe wie Obersatz, Definition, Subsumtion, Tatbestandsmerkmal, Ermächtigungsgrundlage oder materielle Rechtmäßigkeit?
Im ersten Teil unserer ausführlichen Grundlagenfolge zur Methodik der Rechtsanwendung beginnen wir ganz am Anfang. Die Folge richtet sich insbesondere an Umschülerinnen und Umschüler zum Verwaltungsfachangestellten, die erstmals mit juristischen Prüfungen und dem Gutachtenstil in Berührung kommen. Schritt für Schritt wird erklärt, wie ein Lebenssachverhalt mit einer Rechtsnorm verbunden wird und warum die Methodik der Rechtsanwendung die Grundlage für nahezu alle späteren Rechtsmodule bildet.
Im Mittelpunkt steht zunächst das ODSE-Schema: Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis. Was gehört in einen Obersatz? Warum wird dort häufig im Konjunktiv formuliert? Wie unterscheidet sich eine abstrakte Definition vom konkreten Sachverhalt? Und warum ist gerade die Subsumtion das eigentliche Kernstück einer juristischen Prüfung? An einfachen Beispielen wird gezeigt, wie Rechtsnormen in einzelne Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zerlegt werden und wie diese anschließend systematisch geprüft werden.
Darauf aufbauend erfolgt die grundlegende Unterscheidung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht. Wir klären, was mit Gleichordnung und Über-/Unterordnungsverhältnis gemeint ist und warum allein die Beteiligung einer Behörde noch nicht automatisch bedeutet, dass öffentliches Recht vorliegt.
Anschließend konzentriert sich Teil 1 auf das Allgemeine Verwaltungsrecht. Dabei wird der typische Aufbau einer Rechtmäßigkeitsprüfung ausführlich erläutert: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit und materielle Rechtmäßigkeit. Wir besprechen, warum staatliches Eingreifen grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf, welche Bedeutung Zuständigkeit, Verfahren und Form besitzen und welche Rolle insbesondere Anhörung, Begründung, Bekanntgabe und Rechtsbehelfsbelehrung spielen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit. Was verlangt die Ermächtigungsgrundlage tatsächlich? Was bedeutet Ermessen? Wie unterscheiden sich Entschließungs- und Auswahlermessen? Welche typischen Ermessensfehler können auftreten? Abschließend wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit seinen vier Stufen – legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit – ausführlich und verständlich erklärt.
Wichtig: Teil 1 endet nach Kapitel 20. Die praktische Anwendung folgt unmittelbar in Teil 2. Dort übertragen wir die bisher erarbeiteten Grundlagen zunächst auf konkrete Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere auf die Übungen Mittelsbach und Hausverbot. Danach wechseln wir in das Privatrecht und zeigen anhand des BGB-Falls Der Gaming-Laptop, wie dieselbe Methodik in einer Anspruchsprüfung angewendet wird. Am Ende werden die Unterschiede zwischen Verwaltungsrecht und BGB noch einmal direkt gegenübergestellt.September 2026.
Wenn Ihr mitlesen wollt und nicht deutsch als Muttersprache könnt, kopiert nachfolgende Links in einen Browser eurer Wahl!
Deutsches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1pxsOs2mBxYc97r-1BIXDZiNQdVorTbSa/view?usp=drivesdk
Russisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1FbGtExIEULTD0wJnGPBs1hShrIJ2xTp9/view?usp=drivesdk
Englisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1jzTpMY1f2lK4NkVDbHMbtCNQeljciGER/view?usp=
Türkisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1HY4q4V-VlfQURa9iAqfGLMN1zk5D-7X_/view?usp=drivesdk
Arabisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1UyCr-aquvS2I-3gxu_AzSKgvOTbxLfCm/view?usp=drivesdk
Persisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1gk4HFZQ8mznEYlhsob282IxP1Uys1uE6/view?usp=drivesdk
Wie wird aus einem alltäglichen Sachverhalt eigentlich eine juristisch nachvollziehbare Lösung? Warum reicht es in einer Prüfung nicht aus, lediglich einen passenden Paragraphen zu nennen? Und was bedeuten Begriffe wie Obersatz, Definition, Subsumtion, Tatbestandsmerkmal, Ermächtigungsgrundlage oder materielle Rechtmäßigkeit?
Im ersten Teil unserer ausführlichen Grundlagenfolge zur Methodik der Rechtsanwendung beginnen wir ganz am Anfang. Die Folge richtet sich insbesondere an Umschülerinnen und Umschüler zum Verwaltungsfachangestellten, die erstmals mit juristischen Prüfungen und dem Gutachtenstil in Berührung kommen. Schritt für Schritt wird erklärt, wie ein Lebenssachverhalt mit einer Rechtsnorm verbunden wird und warum die Methodik der Rechtsanwendung die Grundlage für nahezu alle späteren Rechtsmodule bildet.
Im Mittelpunkt steht zunächst das ODSE-Schema: Obersatz – Definition – Subsumtion – Ergebnis. Was gehört in einen Obersatz? Warum wird dort häufig im Konjunktiv formuliert? Wie unterscheidet sich eine abstrakte Definition vom konkreten Sachverhalt? Und warum ist gerade die Subsumtion das eigentliche Kernstück einer juristischen Prüfung? An einfachen Beispielen wird gezeigt, wie Rechtsnormen in einzelne Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen zerlegt werden und wie diese anschließend systematisch geprüft werden.
Darauf aufbauend erfolgt die grundlegende Unterscheidung zwischen Privatrecht und Öffentlichem Recht. Wir klären, was mit Gleichordnung und Über-/Unterordnungsverhältnis gemeint ist und warum allein die Beteiligung einer Behörde noch nicht automatisch bedeutet, dass öffentliches Recht vorliegt.
Anschließend konzentriert sich Teil 1 auf das Allgemeine Verwaltungsrecht. Dabei wird der typische Aufbau einer Rechtmäßigkeitsprüfung ausführlich erläutert: Ermächtigungsgrundlage, formelle Rechtmäßigkeit und materielle Rechtmäßigkeit. Wir besprechen, warum staatliches Eingreifen grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf, welche Bedeutung Zuständigkeit, Verfahren und Form besitzen und welche Rolle insbesondere Anhörung, Begründung, Bekanntgabe und Rechtsbehelfsbelehrung spielen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Rechtmäßigkeit. Was verlangt die Ermächtigungsgrundlage tatsächlich? Was bedeutet Ermessen? Wie unterscheiden sich Entschließungs- und Auswahlermessen? Welche typischen Ermessensfehler können auftreten? Abschließend wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit seinen vier Stufen – legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit – ausführlich und verständlich erklärt.
Wichtig: Teil 1 endet nach Kapitel 20. Die praktische Anwendung folgt unmittelbar in Teil 2. Dort übertragen wir die bisher erarbeiteten Grundlagen zunächst auf konkrete Fälle aus dem Allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere auf die Übungen Mittelsbach und Hausverbot. Danach wechseln wir in das Privatrecht und zeigen anhand des BGB-Falls Der Gaming-Laptop, wie dieselbe Methodik in einer Anspruchsprüfung angewendet wird. Am Ende werden die Unterschiede zwischen Verwaltungsrecht und BGB noch einmal direkt gegenübergestellt.September 2026.
Wenn Ihr mitlesen wollt und nicht deutsch als Muttersprache könnt, kopiert nachfolgende Links in einen Browser eurer Wahl!
Deutsches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1pxsOs2mBxYc97r-1BIXDZiNQdVorTbSa/view?usp=drivesdk
Russisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1FbGtExIEULTD0wJnGPBs1hShrIJ2xTp9/view?usp=drivesdk
Englisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1jzTpMY1f2lK4NkVDbHMbtCNQeljciGER/view?usp=
Türkisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1HY4q4V-VlfQURa9iAqfGLMN1zk5D-7X_/view?usp=drivesdk
Arabisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1UyCr-aquvS2I-3gxu_AzSKgvOTbxLfCm/view?usp=drivesdk
Persisches Skript zum mitlesen:
https://drive.google.com/file/d/1gk4HFZQ8mznEYlhsob282IxP1Uys1uE6/view?usp=drivesdk
20 Minuten
Willkommen zur ersten Folge unseres BBQ VFA-Podcasts – weiterbilden • weiterkommen.
In Folge 0 stellen wir euch unser Podcast-Konzept vor: Wer sind wir? Warum gibt es diesen Podcast? Für wen ist er gedacht? Und was erwartet euch in den kommenden Folgen?
Wir sind mehrere Fachdozentinnen und Fachdozenten aus dem Bereich Verwaltungsfachangestellte. Unser Ziel ist ein zusätzliches Lern-, Wiederholungs- und Vertiefungsangebot für Umschülerinnen und Umschüler – verständlich, praxisnah und jederzeit abrufbar.
Die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten umfasst zahlreiche Fachgebiete. Innerhalb von rund zwei Jahren wird umfangreiches Wissen aus Recht, Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen vermittelt. Dazu kommt die praktische Ausbildung in einer Behörde.
Weil die Module nacheinander unterrichtet werden, entsteht eine besondere Herausforderung: Was vor einigen Monaten gelernt wurde, wird später wieder benötigt. Genau hier setzt unser Podcast an.
Unsere Folgen sollen helfen, Wissen wieder hervorzuholen, Zusammenhänge zu erkennen und sich gezielt auf Unterricht, Klausuren sowie schriftliche und mündliche Prüfungen vorzubereiten.
Ein wichtiger Gedanke begleitet uns durch den gesamten Podcast:
Die einzelnen Module stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander wie Zahnräder eines Getriebes.
Privat- und Vertragsrecht begegnet uns zum Beispiel bei Beschaffung und Vergabe. Arbeitsrecht verbindet sich mit Personalwirtschaft und Vertragsrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht bildet Grundlagen für das Gefahrenabwehrrecht. Staats- und Verfassungsrecht erklärt staatliches Handeln. Kommunalrecht, kommunales Finanzwesen und Kosten- und Leistungsrechnung hängen ebenfalls eng miteinander zusammen.
Genau dadurch entsteht das breite Fachwissen eines Verwaltungsfachangestellten.
In den kommenden Folgen stellen wir zunächst die einzelnen Module grundsätzlich vor. Danach gehen wir tiefer in die Themen hinein: mit Prüfungsschemata, Sachverhalten, Falllösungen, Berechnungen, Rechtsgrundlagen, typischen Prüfungsproblemen und Vertiefungsfolgen.
Den Anfang macht bewusst die Methodik der Rechtsanwendung.
Denn bevor wir uns intensiver mit Sozialrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Allgemeinem Verwaltungsrecht oder Privat- und Vertragsrecht beschäftigen, müssen wir zunächst verstehen, wie Recht überhaupt angewendet wird.
Obersatz. Definition. Subsumtion. Ergebnis.
Diese Methodik wird uns durch nahezu alle späteren Rechtsmodule begleiten.
Der Podcast richtet sich nicht nur an Umschülerinnen und Umschüler. Auch Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Quereinsteiger, Prüfungskandidaten und alle, die sich für Verwaltung und Recht interessieren, sind willkommen.
Unser Anspruch: Fachlich fundiert – aber so erklärt, dass man folgen kann.
Die Folgen werden von Michael Neumann gesprochen. Inhaltlich entsteht der Podcast unter Mitwirkung und fachlichem Austausch mehrerer Fachdozentinnen und Fachdozenten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast ist kein offizieller Unternehmenspodcast der BBQ – Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH in Berlin. Er ist ein eigenständig redaktionell verantwortetes Bildungs- und Informationsangebot beteiligter Fachdozenten und dient als ergänzendes Lernangebot für Umschülerinnen und Umschüler sowie weitere Interessierte.
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Aus- und Weiterbildung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft einer Behörde. Bei rechtlichen Themen wird nach Möglichkeit auf den zugrunde gelegten Rechtsstand hingewiesen. Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis können sich verändern.
Herausgeber und redaktionell verantwortlich: Michael NeumannKontakt: MI.Neumann@Edu.BBQ.deImpressum und Datenschutz: [LINK ZUR PODCAST-WEBSITE EINFÜGEN]
#BBQPodcast #VerwaltungVerständlichErklärt #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Verwaltung #Ausbildung #Prüfungsvorbereitung #Lernen #NRW #BBQ
In Folge 0 stellen wir euch unser Podcast-Konzept vor: Wer sind wir? Warum gibt es diesen Podcast? Für wen ist er gedacht? Und was erwartet euch in den kommenden Folgen?
Wir sind mehrere Fachdozentinnen und Fachdozenten aus dem Bereich Verwaltungsfachangestellte. Unser Ziel ist ein zusätzliches Lern-, Wiederholungs- und Vertiefungsangebot für Umschülerinnen und Umschüler – verständlich, praxisnah und jederzeit abrufbar.
Die Umschulung zum Verwaltungsfachangestellten umfasst zahlreiche Fachgebiete. Innerhalb von rund zwei Jahren wird umfangreiches Wissen aus Recht, Verwaltung, Wirtschaft und Finanzen vermittelt. Dazu kommt die praktische Ausbildung in einer Behörde.
Weil die Module nacheinander unterrichtet werden, entsteht eine besondere Herausforderung: Was vor einigen Monaten gelernt wurde, wird später wieder benötigt. Genau hier setzt unser Podcast an.
Unsere Folgen sollen helfen, Wissen wieder hervorzuholen, Zusammenhänge zu erkennen und sich gezielt auf Unterricht, Klausuren sowie schriftliche und mündliche Prüfungen vorzubereiten.
Ein wichtiger Gedanke begleitet uns durch den gesamten Podcast:
Die einzelnen Module stehen nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander wie Zahnräder eines Getriebes.
Privat- und Vertragsrecht begegnet uns zum Beispiel bei Beschaffung und Vergabe. Arbeitsrecht verbindet sich mit Personalwirtschaft und Vertragsrecht. Allgemeines Verwaltungsrecht bildet Grundlagen für das Gefahrenabwehrrecht. Staats- und Verfassungsrecht erklärt staatliches Handeln. Kommunalrecht, kommunales Finanzwesen und Kosten- und Leistungsrechnung hängen ebenfalls eng miteinander zusammen.
Genau dadurch entsteht das breite Fachwissen eines Verwaltungsfachangestellten.
In den kommenden Folgen stellen wir zunächst die einzelnen Module grundsätzlich vor. Danach gehen wir tiefer in die Themen hinein: mit Prüfungsschemata, Sachverhalten, Falllösungen, Berechnungen, Rechtsgrundlagen, typischen Prüfungsproblemen und Vertiefungsfolgen.
Den Anfang macht bewusst die Methodik der Rechtsanwendung.
Denn bevor wir uns intensiver mit Sozialrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Allgemeinem Verwaltungsrecht oder Privat- und Vertragsrecht beschäftigen, müssen wir zunächst verstehen, wie Recht überhaupt angewendet wird.
Obersatz. Definition. Subsumtion. Ergebnis.
Diese Methodik wird uns durch nahezu alle späteren Rechtsmodule begleiten.
Der Podcast richtet sich nicht nur an Umschülerinnen und Umschüler. Auch Auszubildende, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Quereinsteiger, Prüfungskandidaten und alle, die sich für Verwaltung und Recht interessieren, sind willkommen.
Unser Anspruch: Fachlich fundiert – aber so erklärt, dass man folgen kann.
Die Folgen werden von Michael Neumann gesprochen. Inhaltlich entsteht der Podcast unter Mitwirkung und fachlichem Austausch mehrerer Fachdozentinnen und Fachdozenten.
Wichtiger Hinweis: Dieser Podcast ist kein offizieller Unternehmenspodcast der BBQ – Baumann Bildung und Qualifizierung GmbH in Berlin. Er ist ein eigenständig redaktionell verantwortetes Bildungs- und Informationsangebot beteiligter Fachdozenten und dient als ergänzendes Lernangebot für Umschülerinnen und Umschüler sowie weitere Interessierte.
Die Inhalte dienen ausschließlich der allgemeinen Information, Aus- und Weiterbildung. Sie ersetzen keine individuelle Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft einer Behörde. Bei rechtlichen Themen wird nach Möglichkeit auf den zugrunde gelegten Rechtsstand hingewiesen. Rechtsvorschriften, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis können sich verändern.
Herausgeber und redaktionell verantwortlich: Michael NeumannKontakt: MI.Neumann@Edu.BBQ.deImpressum und Datenschutz: [LINK ZUR PODCAST-WEBSITE EINFÜGEN]
#BBQPodcast #VerwaltungVerständlichErklärt #Verwaltungsfachangestellte #VFA #Umschulung #ÖffentlicheVerwaltung #Verwaltung #Ausbildung #Prüfungsvorbereitung #Lernen #NRW #BBQ