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BBQ Podcast VerwaltungStaats- und Europarecht – Teil 1: Was ist
ein Staat?

Was macht einen Staat eigentlich zum Staat? Warum braucht ihr
Staatsrecht, wenn ihr später in einer Stadtverwaltung, einer
Gemeinde oder einem Landkreis arbeitet? Mit dieser Folge beginnt
unser neuer Themenbereich Staats- und Europarecht. Erstmals
spricht Andreas Kötting selbst im BBQ Podcast Verwaltung: Als
Dozent führt er euch verständlich und mit anschaulichen
Beispielen durch die Grundlagen unserer staatlichen Ordnung.

Im Mittelpunkt steht die Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek.
Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt bilden das Fundament
der Folge. Gemeinsam schauen wir darauf, was hinter diesen
Begriffen steckt und warum sie für eure Umschulung und euren
späteren Verwaltungsalltag wichtig sind. Dabei unterscheiden wir
die Frage, ob ein Staat besteht, von der Bewertung seiner
politischen Ordnung.

Beim Staatsvolk geht es um die rechtliche Zugehörigkeit zu einem
Staat. Ihr erfahrt, warum Staatsvolk, Bevölkerung und Nation
unterschiedliche Begriffe sind und weshalb weder der Wohnort noch
eine gemeinsame Sprache allein über die Staatsangehörigkeit
entscheiden. Artikel 116 Absatz 1 GG und der Satz „Alle
Staatsgewalt geht vom Volke aus“ aus Artikel 20 Absatz 2 GG
stellen den Bezug zum Grundgesetz her. Auch der Unterschied
zwischen Staatsvolk und Wahlvolk wird angesprochen.

Anschließend geht es um das Staatsgebiet: Wo beginnt es, wo endet
es – und gehört das Meer eigentlich dazu? Von der deutschen
Nordseeküste führt uns der Blick zum Küstenmeer mit seiner
grundsätzlich geltenden Zwölf-Seemeilen-Grenze. Darüber hinaus
lernen wir die ausschließliche Wirtschaftszone und den
Festlandsockel kennen. Die Folge erklärt, warum besondere
souveräne Rechte zur Nutzung von Ressourcen nicht dasselbe sind
wie die Zugehörigkeit zum Staatsgebiet.

Auch verbreitete Missverständnisse werden aufgegriffen: Ist die
französische Botschaft in Berlin französisches Staatsgebiet?
Werden amerikanisch genutzte Militärstützpunkte in Deutschland zu
amerikanischem Territorium? Und was unterscheidet solche
besonderen Rechtsstellungen von echten Exklaven und Enklaven?
Beispiele wie Büsingen am Hochrhein und Campione d’Italia machen
diese Unterschiede anschaulich.

Das dritte Element ist die Staatsgewalt. Hier geht es darum, wie
verbindliche Regeln entstehen, angewendet und durchgesetzt
werden. Mit Montesquieu begegnet uns der Gedanke der
Gewaltenteilung: Staatliche Macht soll begrenzt und kontrolliert
werden. Ihr lernt Legislative, Exekutive und Judikative kennen –
also Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.
Sprachliche Eselsbrücken helfen euch, die Begriffe einzuordnen
und zu behalten.

Besonders wichtig für angehende Verwaltungsfachangestellte: Die
Exekutive umfasst Regierung und Verwaltung. Wir unterscheiden den
gubernativen Bereich der politischen Staatsleitung vom
administrativen Bereich der öffentlichen Verwaltung. Ob Antrag,
Genehmigung oder Gebührenbescheid: Hier wird deutlich, wie eng
euer späterer Beruf mit staatlicher Gewalt, Zuständigkeiten und
der Bindung an Gesetz und Recht zusammenhängt. Auch die kommunale
Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 GG gehört dazu.

Zum Abschluss werfen wir einen ersten Blick auf Staatlichkeit,
Anerkennung und Souveränität. Damit bereiten wir zugleich die
spätere Verbindung zum Europarecht vor. In der nächsten Folge
geht es um demokratische Legitimation: Warum darf der Staat Macht
ausüben, und wie lässt sich Verwaltungshandeln auf den Willen des
Volkes zurückführen?

Eine verständliche Einführung für Umschülerinnen und Umschüler in
den Verwaltungsberufen – zum Einstieg, Wiederholen und
Weiterdenken.

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„Folge 5 Staats- und Europarecht Teil 1“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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