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  4. Folge 12 Staats- und Europarecht Sonderfolge 2
️ BBQ Podcast Verwaltung – Staats- und Europarecht |
Sonderfolge 2

In unserer zweiten Sonderfolge zum Staats- und
Europarecht übernimmt erneut Andreas
Kötting das Mikrofon. Er macht genau dort weiter, wo er
in der ersten Sonderfolge aufgehört hat, und führt euch Schritt
für Schritt tiefer in die verfassungsrechtlichen Grundlagen
unseres Staates.

Dabei wird besonders deutlich: Die einzelnen Module in
der Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten stehen
nicht isoliert nebeneinander. Sie greifen ineinander, ergänzen
sich und tauchen an entscheidenden Stellen immer wieder
auf.

Ein besonders wichtiges Beispiel dafür ist Artikel 20
Absatz 3 des Grundgesetzes. Dort wird die Bindung der
Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung sowie die Bindung
der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz
und Recht festgelegt.

Für die Verwaltung ist das von zentraler Bedeutung.

Vereinfacht gesagt: Verwaltung darf nicht ohne
gesetzliche Grundlage handeln, wenn eine solche erforderlich ist
– und sie darf vor allem nicht gegen geltendes Recht
handeln.

Was zunächst nach abstraktem Staatsrecht klingt, begegnet euch
deshalb später ganz praktisch wieder. Wenn ihr beispielsweise im
Allgemeinen Verwaltungsrecht prüft, ob ein
Verwaltungsakt beziehungsweise ein Bescheid rechtmäßig ist,
steckt genau diese verfassungsrechtliche Grundidee dahinter.

Darf die Behörde überhaupt handeln?
Welche Rechtsgrundlage gibt
es?
Wurden die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten?
Ist die
Entscheidung formell und materiell rechtmäßig?

Damit entsteht eine direkte Verbindung zwischen
Staatsrecht, Methodik der Rechtsanwendung und Allgemeinem
Verwaltungsrecht. Genau an solchen Stellen merkt man,
warum das Verständnis der Grundlagen so wichtig ist: Was ihr in
einem Modul lernt, benötigt ihr später in einem anderen Modul
wieder.

Andreas Kötting ordnet diese Zusammenhänge ein und zeigt, warum
Verfassungsrecht eben nicht nur aus Artikeln besteht, die man für
eine Prüfung auswendig lernt. Das Grundgesetz bildet vielmehr den
rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen staatliches und damit auch
behördliches Handeln stattfinden muss.

Gleichzeitig bereitet diese Sonderfolge den nächsten großen
Themenkomplex vor. Denn nachdem wir uns mit den
verfassungsrechtlichen Grundlagen beschäftigt haben, können wir
uns denjenigen zuwenden, die innerhalb dieses Systems tatsächlich
handeln: den Verfassungsorganen des Bundes.

In den kommenden regulären Folgen starten wir mit der
Legislative und beschäftigen uns insbesondere
mit zwei Verfassungsorganen, die ihr unbedingt auseinanderhalten
müsst: dem Deutschen Bundestag und dem
Bundesrat.

Dabei begegnen uns viele Grundsätze wieder, die wir bereits
kennengelernt haben: das Demokratieprinzip, das
Bundesstaatsprinzip, die
Gewaltenteilung und die
Gewaltenverschränkung.

Damit verlassen wir zunehmend die abstrakten Grundlagen und
schauen uns an, wie unser Verfassungsstaat tatsächlich
funktioniert und arbeitet.

Und die Reise ist mit dieser Folge noch nicht beendet:
Eine dritte Sonderfolge folgt.

Viel Spaß beim Zuhören und Lernen mit dem BBQ Podcast
Verwaltung!

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„Folge 12 Staats- und Europarecht Sonderfolge 2“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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