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BBQ Podcast Verwaltung – Staats- und Europarecht Teil 2:
Die Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes

Wie ist die Bundesrepublik Deutschland eigentlich organisiert?
Welche grundlegenden Prinzipien bestimmen unseren Staat – und
warum sind sie für die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung so
wichtig?

In Teil 2 unserer Reihe zum Staats- und
Europarecht macht Andreas Kötting,
Fachbereichsleiter VFA bei BBQ, genau dort weiter, wo er
in Folge 1 aufgehört hat.

Nachdem wir uns dort mit der Frage beschäftigt haben, was
einen Staat ausmacht, und die Drei-Elemente-Lehre von
Georg Jellinek mit Staatsvolk, Staatsgebiet und
Staatsgewalt kennengelernt haben, richtet sich der Blick
nun auf die verfassungsrechtliche Ordnung der Bundesrepublik
Deutschland.

Zum Einstieg wird noch einmal eine wichtige Abgrenzung
vorgenommen: Ist eine Kommune wie die Stadt Düsseldorf
selbst ein Staat? Obwohl eine Stadt über ein eigenes
Gebiet, Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine Verwaltung
verfügt, besitzt sie weder ein eigenes Staatsvolk noch eine
eigenständige Staatsgewalt im staatsrechtlichen Sinne.

Im Mittelpunkt der Folge steht anschließend Artikel 20
des Grundgesetzes. Er enthält die zentralen
Staatsstrukturprinzipien unserer Verfassungsordnung.

Andreas Kötting erklärt zunächst das
Republikprinzip und die Abgrenzung zur
Monarchie. Danach geht es um das
Bundesstaatsprinzip und die Aufteilung
staatlicher Gewalt zwischen Bund und den 16 Bundesländern. Dabei
wird auch der Unterschied zwischen der vertikalen
Gewaltenteilung und der horizontalen Gewaltenteilung in
Legislative, Exekutive und Judikative erläutert.

Ein weiterer Schwerpunkt ist das
Sozialstaatsprinzip. Der Staat übernimmt
Verantwortung für soziale Sicherheit und sozialen Ausgleich – ein
Prinzip, das Verwaltungsfachangestellten unter anderem im
Sozialrecht, beim Wohngeld oder in der Kinder- und Jugendhilfe
begegnet.

Mit Artikel 20 Absatz 2 GG folgt das
Demokratieprinzip und der zentrale Satz:

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

Neben Volkssouveränität, Wahlen und demokratischer Legitimation
wird auch die Idee der wehrhaften beziehungsweise
streitbaren Demokratie angesprochen.

Besonders wichtig für die Verwaltungspraxis ist das
Rechtsstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 3 GG.
Zwei Merksätze stehen dabei im Mittelpunkt:

Kein Handeln gegen Gesetz – Vorrang des
Gesetzes.

Kein Handeln ohne Gesetz – Vorbehalt des
Gesetzes.

Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Ergänzend wird
mit Artikel 19 Absatz 4 GG erklärt, warum
Bürgerinnen und Bürger staatliches Handeln grundsätzlich
gerichtlich überprüfen lassen können.

Zum Abschluss behandelt die Folge Artikel 20 Absatz 4 GG
und das Widerstandsrecht. Dabei wird deutlich, dass es
sich nicht um ein allgemeines Recht zum Ungehorsam handelt,
sondern um ein äußerstes Mittel zum Schutz der verfassungsmäßigen
Ordnung, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist.

Damit schafft Teil 2 die Grundlage für die nächsten Folgen:
Nachdem wir wissen, was ein Staat ist und
nach welchen Prinzipien Deutschland organisiert
ist, geht es anschließend um die Verfassungsorgane des
Bundes – insbesondere um Bundestag und
Bundesrat.

BBQ Podcast Verwaltung – Verwaltung verständlich
erklärt.

#BBQPodcast #Verwaltung #Staatsrecht #Grundgesetz #Artikel20
#Demokratie #Bundesstaat #Sozialstaat #VFA #Prüfungsvorbereitung
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„Folge 6 Staats- und Europarecht Teil 2“

Worum geht es? Danach fragen wir noch nach dem Grund.

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