Staatsrecht – Sonderfolge 1: Die Staatsstrukturprinzipien
vertieft
In dieser Sonderfolge des BBQ Podcast Verwaltung
vertieft Andreas Kötting vier zentrale
Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes: das
Bundesstaatsprinzip, das Republikprinzip, das
Sozialstaatsprinzip und das Demokratieprinzip.
Ausgangspunkt ist Artikel 20 GG. Nachdem wir uns
in der vorherigen Folge einen ersten Überblick über die
Staatsstrukturprinzipien verschafft haben, gehen wir diesmal
einen Schritt weiter und betrachten ihre Bedeutung für Staat,
Verwaltung und Verfassungsordnung genauer.
Beim Bundesstaatsprinzip geht es um die
Verteilung staatlicher Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen
Bund und Ländern. Dabei unterscheiden wir
zwischen der horizontalen Gewaltenteilung – Legislative,
Exekutive und Judikative – und der vertikalen
Gewaltenteilung zwischen Bund und Ländern. Anhand
praktischer Beispiele, etwa aus dem Polizeirecht, wird deutlich,
warum nicht jede staatliche Aufgabe automatisch vom Bund
wahrgenommen wird.
Anschließend betrachten wir das Republikprinzip.
Dabei unterscheiden wir zwischen Staatsform, Regierungsform und
tatsächlicher Form politischer Herrschaft. Deutschland ist eine
Republik und besitzt kein erbliches Staatsoberhaupt. Gleichzeitig
wird deutlich, dass weder die Bezeichnung „Republik“ automatisch
Demokratie garantiert noch eine Monarchie zwangsläufig
undemokratisch sein muss.
Beim Sozialstaatsprinzip steht die soziale
Verantwortung des Staates im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber
gestaltet konkret aus, wie soziale Sicherheit und sozialer
Ausgleich verwirklicht werden. Gerade für
Verwaltungsfachangestellte ist dieses Prinzip von großer
praktischer Bedeutung – beispielsweise bei Sozialhilfe,
Grundsicherung, Wohngeld, Kinder- und Jugendhilfe oder in den
Sozialversicherungssystemen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das
Demokratieprinzip. Wir beschäftigen uns mit der
demokratischen Legitimation staatlicher Herrschaft und den fünf
Wahlrechtsgrundsätzen für die Bundestagswahl:
allgemein – unmittelbar – frei – gleich –
geheim.
Außerdem geht es um die wehrhafte beziehungsweise
streitbare Demokratie. Wir schauen uns an, warum eine
freiheitliche Demokratie politischen Wettbewerb, Opposition und
Kritik schützt, gleichzeitig aber verfassungsrechtliche
Instrumente besitzt, um ihre freiheitliche demokratische
Grundordnung zu verteidigen.
Dabei werfen wir unter anderem einen Blick auf Artikel 21
GG, Artikel 18 GG und Artikel 9 Absatz 2 GG.
Zum Abschluss bereitet die Folge bereits die nächste Sonderfolge
vor. Dort beschäftigen wir uns mit dem
Rechtsstaatsprinzip und dem
Gewaltenteilungsprinzip, mit Gewaltenverschränkung,
gegenseitiger Kontrolle staatlicher Organe und den Gedanken von
Charles de Montesquieu.
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